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Neues Polizeigesetz genehmigt und Polizeiinitiative zur Annahme empfohlen :
Neue polizeiliche Sicherheitsarchitektur bestätigt

Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat die zweite Beratung zur neuen Polizeigesetzgebung abgeschlossen. Die Kommission ist auf das neue Polizeigesetz (PolG) eingetreten und hat dieses nach intensiven Diskussionen mit einigen Änderungen gutgeheissen.

Das neue Polizeigesetz sieht vor, dass die Gemeinden grundsätzlich für die Sicherheit auf dem Gemeindegebiet verantwortlich sind, während die Kantonspolizei die allgemeine Polizeitätigkeit im Kanton, insbesondere kriminalpolizeiliche Aufgaben, wahrnimmt. Gemeinden können Leistungen der lokalen Sicherheit auf ihrem Gemeindegebiet bei der Kantonspolizei einkaufen.

Ebenfalls mit Änderungen angenommen worden ist das Dekret über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, welches die polizeilichen Aufgaben der Gemeinden und des Kantons genauer definiert. Zudem hat die SIK einen Kredit von 9,77 Millionen Franken zur Umsetzung der neuen polizeilichen Sicherheitsarchitektur im Aargau gutgeheissen. Dieser wird vor allem für den Aufbau der drei Polizeiregionen anstelle der bisherigen 11 Bezirkspolizeien und für die Einrichtung der Mobilen Einsatzpolizei (MEPO) und einer Observationseinheit verwendet.

Polizeiinitiative: SIK empfiehlt Annahme im Gegensatz zum Regierungsrat

Im Gegensatz zum Regierungsrat empfiehlt die SIK die Initiative "Mehr Sicherheit für alle", die vom Verband Kantonspolizei Aargau (VAK) eingereicht worden ist, zur Annahme. Die Initiative verlangt, dass sich der Mindestbestand des Kantonspolizeikorps inklusive Gemeindepolizeikräfte nach der jeweiligen Anzahl der Kantonsbevölkerung misst: auf 700 Einwohnerinnen und Einwohner soll mindestens eine Polizistin oder ein Polizist kommen. Der Regierungsrat begründete seine Empfehlung zur Ablehnung mit dem Hinweis auf die Bestimmung im neuen Polizeigesetz, wonach sich die Grösse der Kantonspolizei nach vergleichbaren Kantonen richten soll.

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