Neues Lohndekret für das Staatspersonal
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Beratung im Grossen Rat am 23. November
Der Regierungsrat sagt ja zum neuen Lohndekret für das Staatspersonal, wie es aus den Beratungen der Grossratskommission "Personalvorlagen" hervorgegangen ist - mit zwei Abweichungen zugunsten des Personals. Bei den Sparmassnahmen im Lohnbereich unterbreitet er dem Kantonsparlament abweichende, vollzugsfreundlichere Anträge.
Die nichtständige Grossratskommission "Personalvorlagen" und der Regierungsrat beantragen dem Grossen Rat für die Sitzung vom kommenden Dienstag, 23. November, ein Ja zum neuen Lohndekret für das Staatspersonal. Dieses sieht unter anderem für die Berechnung des Grundlohns eine geschlechtsneutrale Arbeitsplatzbewertung vor. Ausserdem soll ein Leistungslohnanteil eingeführt werden. Aus der Sicht des Regierungsrates bringt das neue Lohndekret mehr Lohngerechtigkeit und honoriert gute Leistungen.
Das neue Lohndekret soll als Grundlage für die Bemessung der staatlichen Löhne formell am 1. Januar 2000 in Kraft treten. Das Finanzdepartement wird danach im Laufe des Jahres 2000 die erforderlichen Anpassungs- und Berechnungsarbeiten durchführen, so dass die Löhne ab 1. April 2001 nach dem neuen System ausbezahlt werden können.
Separates Lohnkürzungsdekret
Der Regierungsrat unterstützt die Anträge der vorberatenden Kommission mit zwei Ausnahmen zugunsten des Personals (längere Lohnfortzahlung im Todesfall, Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden bei den Prämien der Nichtberufs-Unfallversicherung). Er beantragt jedoch, die vom Grossen Rat verlangten Sparmassnahmen im Lohnbereich in einem separaten Dekret zu regeln, welches am 30. November vom Grossen Rat beraten werden soll.
Befristeter Lohnabzug von 1,4 Prozent
Materiell übernimmt der Regierungsrat den Vorschlag der Kommission, die staatlichen Löhne bis zur Neuregelung der Pensionskassenbeiträge, welche den Kanton entlasten soll, um 1,4 Prozent zu kürzen. Diese Massnahme würde ab 1. Mai 2000 bis längstens 30. April 2002 gelten.
Die Dienstalterszulage (DAZ) soll gemäss Regierungsrat erst per 1. Januar 2001 abgeschafft werden und nicht, wie von der Kommission vorgeschlagen, per 1. Mai 2000. Damit soll unnötiger administrativer Aufwand bei der Auszahlung der Löhne sowie bei der Berechnung der Sozialabzüge und der Versicherungsleistungen vermieden werden. Als Kompensationsvariante unterbreitet der Regierungsrat dem Parlament einen zusätzlichen Lohnabzug von 0,5 Prozent ab Mai bis Dezember 2000.