Neues Kulturgesetz setzt auf Erneuerung und Kontinuität
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Vernehmlassungsstart am 29. Februar 2008
Der Regierungsrat schickt die Revision des Kulturgesetzes in die Vernehmlassung. Künftig sollen auch private Kulturinstitutionen von kantonaler Bedeutung durch den Kanton unterstützt werden. Die Kulturvermittlung und die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit werden neu gesetzlich verankert, ebenso die Regelungen über die Unterschutzstellung von Baudenkmälern und archäologischen Hinterlassenschaften. Die Kulturförderung geschieht wie bisher durch das unabhängige Kuratorium. Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. Mai. Das neue Gesetz soll 2010 in Kraft treten.
Das neue Kulturgesetz löst das Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens von 1968 ab. Der Aargauer Souverän hat vor 40 Jahren in einer denkwürdigen Volksabstimmung eines der ersten Kulturgesetze genehmigt. In den letzten Jahrzehnten hat sich das kulturelle Leben stark entwickelt und die Bedürfnisse haben sich verändert. Das revidierte Kulturgesetz geht auf diesen Wandel ein und setzt auf Erneuerung und Kontinuität. Es übernimmt bewährte und weiterhin sinnvolle Errungenschaften des Kantons wie die Kulturförderung durch das unabhängige Aargauer Kuratorium. Wo das noch geltende Kulturgesetz die Weiterentwicklung des kulturellen Lebens bremst, eröffnet der Entwurf des neuen Kulturgesetzes neue Möglichkeiten, beispielsweise bei der Unterstützung von Kulturinstitutionen von mindestens kantonaler Bedeutung.
Nachhaltige Sicherung der "Aushängeschilder"
Im Aargau gibt es verschiedene Kulturinstitutionen von kantonaler Bedeutung. Einige dieser Aushängeschilder werden mit Unterstützung von Gemeinden oder Privaten geführt. Die betriebliche Sicherung dieser Kulturinstitutionen liegt im Interesse des Kantons, um das kulturelle Leben im Kanton zu fördern und den Aargau damit auch überkantonal zu positionieren. Das neue Kulturgesetz schafft nun die rechtlichen Grundlagen für die Unterstützung dieser Institutionen. Dies geschieht mittels Betriebsbeiträgen und Leistungsvereinbarungen. Der Regierungsrat ist zuständig für die Vergabe der Betriebsbeiträge, dabei wird er von einer Kommission für Kulturfragen beraten.
Überführung des Denkmaldekrets in das Kulturgesetz
Unterschutzstellungen von Baudenkmälern und archäologischen Hinterlassenschaften stellen einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsgarantie dar. Um die Rechtssicherheit bei Unterschutzstellungen für die Eigentümerschaften wie für den Kanton zu optimieren, ist vorgesehen, das Denkmalschutzdekret aufzuheben und die Unterschutzstellungen im Kulturgesetz zu regeln.
Transparenz der kantonalen Kulturausgaben
Verschiedene Missverständnisse über das so genannte "Kulturprozent" erschweren die Transparenz der kantonalen Kulturförderung. Finanztechnisch ist das "Kulturprozent" seit der Einführung der Globalbudgets im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) ohnehin eine überholte Sonderregelung, da alle Aufgabenbereiche des Kantons mit Globalbudgets gesteuert werden. Der Entwurf des Kulturgesetzes verzichtet deswegen auf die Neuformulierung eines "Kulturprozents". Die Kulturausgaben werden fortan ausschliesslich und transparent im Rahmen des AFP Kultur festgelegt. Im Rahmen dieser Budgetvorgaben erhält das Aargauer Kuratorium einen globalen Kuratoriumskredit zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben. Dadurch wird auch deutlich, dass der Kanton bereits heute weit mehr als ein Prozent der ordentlichen Staatssteuern für Kultur ausgibt.
Kulturvermittlung und Jugendförderung
Mit der Revision des Kulturgesetzes werden zudem Bestimmungen zur Kulturvermittlung und zur Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit geschaffen. Eine Fremdänderung im Schulgesetz ermöglicht dem Kanton, seinen Verfassungsauftrag wahrzunehmen und die Gemeinden mit Anstossfinanzierungen beim Aufbau von Strukturen für die Jugendarbeit zu unterstützen.
Informationsveranstaltungen zum neuen Gesetz
An vier öffentlichen Veranstaltungen in Baden, Frick, Aarau und Muri stellen das Departement BKS und das Aargauer Kuratorium das neue Kulturgesetz vor und diskutieren über die kulturpolitischen Perspektiven, die das Kulturgesetz eröffnet. Details zu diesen Veranstaltungen und weitere Informationen zur Revision des Kulturgesetzes sind im Internet unter www.ag.ch/kulturgesetz zu finden.