Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes
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Start der Anhörung
Der Regierungsrat hat das Anhörungsverfahren für die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts des Bundes (KESR) und die Totalrevision der aargauischen Gerichtsorganisation (GOG) eröffnet. Zwischen den beiden Vorlagen besteht ein Zusammenhang beim Gerichtsmodell für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.
Das heutige Vormundschaftsrecht im Bereich der Erwachsenen stammt mit wenigen Ausnahmen aus der Zeit vor dem 1. Weltkrieg. Deshalb haben die eidgenössischen Räte im Jahr 2008 das Vormundschaftsrecht einer umfassenden Revision unterzogen. Es wird durch ein zeitgemässes Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Das neue Gesetz stellt die individuellen Bedürfnisse und die Selbstbestimmung des Individuums ins Zentrum. Heute sind die Gemeinderäte als Vormundschaftsbehörden tätig. Der Bund schreibt im neuen Recht vor, dass künftig eine interdisziplinäre Fachbehörde mit mindestens drei Mitgliedern die Aufgaben aus dem neuen Recht erfüllen muss.
Gerichtsmodell oder Verwaltungsmodell
Für die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts des Bundes stellt der Regierungsrat zwei mögliche Modelle für die Behördenorganisation zur Auswahl: Das Gerichtsmodell und das Verwaltungsmodell. Beim Gerichtsmodell wird an jedem der elf Bezirksgerichte neu eine Abteilung Familiengericht eingeführt. Diese Abteilungen werden nebst den schon bisher von den Bezirksgerichten behandelten familienrechtlichen Fragen neu die Aufgaben aus dem Kindes- und Erwachsenenschutz übernehmen. Im Verwaltungsmodell werden sechs neue dezentrale kantonale Verwaltungsbehörden für den Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts errichtet. Der Spruchkörper setzt sich in beiden Modellen aus drei Mitgliedern zusammen, die aus den Fachrichtungen Recht, Sozialarbeit und Psychologie stammen. Bei beiden Varianten bleiben die Abklärungen für die Massnahmen und die Mandatsführung weiterhin Sache der Gemeinden (vor allem Amtsvormundschaften).
Die Kosten (Personal- und Gemeinkosten) für die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) betragen pro Jahr rund 12,5 Millionen Franken für das Gerichtsmodell beziehungsweise 12,1 Millionen für das Verwaltungsmodell.
Neue Leitungs- und Aufsichtsstruktur der Justiz
Das heute geltende aargauische Gerichtsorganisationsgesetz vom 11. Dezember 1984 soll einer Totalrevision unterzogen werden. Die wichtigste Änderung betrifft die Leitungs- und Aufsichtsstruktur für die Justiz. Die strategische Führungsfunktion kommt dabei der Justizleitung zu, die sich aus dem Obergerichtspräsidenten, dem Obergerichtsvizepräsidenten sowie einer weiteren Vertretung des Obergerichts, des Spezialverwaltungsgerichts und der Bezirksgerichte zusammensetzt. Neu wird ein Justizgericht eingesetzt, das vor allem für personalrechtliche Massnahmen gegen Richterinnen und Richter zuständig ist. Im Weiteren werden aufgrund von Entscheiden des Bundesgerichts das Personalrekursgericht, das Rekursgericht im Ausländerrecht und die landwirtschaftliche Rekurskommission aufgehoben und die entsprechenden Zuständigkeiten dem Verwaltungsgericht übertragen.