Neues Gesetz für die Berufs- und Weiterbildung
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Botschaft dem Grossen Rat zugestellt
Der Regierungsrat hat die Botschaft zum Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) dem Grossen Rat zur ersten Beratung zugestellt. Die Totalrevision der kantonalen Rechtserlasse für die Berufsbildung steht im Zusammenhang mit Änderungen der entsprechenden Gesetzgebung auf Bundesebene.
Das neue Berufsbildungsgesetz des Bundes, welches auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt worden ist, macht aufgrund seines Geltungsbereichs und seiner Ausgestaltung im Steuerungs- und Finanzierungsbereich eine Totalrevision der kantonalen Rechtserlasse nötig. Spätestens auf den 1. Januar 2008 müssen diese Erlasse in Kraft gesetzt werden können. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist in enger Zusammenarbeit mit den an der Berufsbildung beteiligten Partnern und mit betroffenen kantonalen Stellen entstanden.
Die umfassende Vernehmlassung, die im Sommer 2005 durchgeführt worden ist, bestätigte mehrheitlich die eingeschlagene Richtung, namentlich die Subventionierung mittels Pauschalen und die Steuerung über Leistungsvereinbarungen.
Bei der Erarbeitung des Gesetzes galt es, andere wichtige kantonale Reformprojekte, etwa die Reform der Staatsleitung und der Verwaltungsführung (WOV) oder das Projekt zum Gesetz über die Aufgabenteilung (GAT) und die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) bzw. die entsprechenden Ergebnisse und Entwicklungen zu berücksichtigen. Ebenso wurden interkantonale Entwicklungen und Grundsätze der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) so weit wie möglich integriert.
Die wichtigsten Neuerungen
Neu wird in diesem Gesetz die allgemeine Weiterbildung mit der berufsorientierten Weiterbildung verknüpft, wodurch der ganze quartäre Bereich der Bildung einheitlich geregelt wird. Diese Massnahme ist nötig, weil im Sinn des lebenslangen Lernens für die meisten Berufsfelder eine Unterscheidung nicht mehr möglich ist.
In der höheren Berufsbildung und in der Weiterbildung wird der Kanton nur subsidiär aktiv und nur dort, wo ein volkswirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Nutzen entsteht und ein entsprechender Bedarf nachgewiesen werden kann.Die neuen Rechtsgrundlagen werden den Grundsätzen der WOV und den raschen Veränderungen in der Arbeitswelt durch eine angemessene Kompetenzregelung gerecht, indem die Aufgaben klar den entsprechenden Entscheidungsebenen bzw. Entscheidungsgremien zugewiesen werden. Das Gesetz enthält im Sinne einer Vorsteuerung Vorgaben für den operationellen Vollzug und überlässt dessen Konkretisierung den Nachfolgeerlassen. Somit werden in der Berufs- und Weiterbildung die jeweiligen Regelungen einheitlich und einfach zu vollziehen sein.Die Finanzierung erfolgt wie beim Bund mittels leistungsbezogener Pauschale, also nicht mehr aufwandorientiert, sondern ergebnis- und wirkungsorientiert. Damit können die massiven Nachteile der bisherigen aufwandbezogenen Subventionierung eliminiert werden. Die Steuerung erfolgt weitgehend über den Geldfluss und über Leistungsvereinbarungen mit einem entsprechenden Berichtswesen.
Verbundsaufgabe Berufsbildung
Die Berufsbildung ist ausgeprägter als bisher eine Verbundaufgabe. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Partnern Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt hat an Bedeutung gewonnen. Für den Kanton Aargau stellt dies eine besondere Herausforderung dar, da die Gemeinden als weitere Partner wie bisher Mitverantwortung im finanziellen und operativen Bereich der Berufsfachschulen übernehmen.