Neues Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch
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Eröffnung des Anhörungsverfahrens
Das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB) und das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Obligationenrecht (EG OR) sind über hundert Jahre alt. Der Regierungsrat unterbreitet den Entwurf des totalrevidierten Gesetzes zur Anhörung. Inhaltlich soll das geltende Recht mehrheitlich unverändert übernommen werden.
Die im Laufe der Zeit vorgenommenen Gesetzesänderungen haben dazu geführt, dass die Lesbarkeit der mehr als hundert Jahre alten Gesetze gelitten hat. Der Inhalt der Gesetze entspricht teilweise nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten. Es wurden viele Normen aufgehoben und neue Bestimmungen aufgenommen. Dies erschwert die Anwendbarkeit der Gesetze. Aus diesen Gründen drängt sich eine Überarbeitung der bestehenden kantonalen Einführungsgesetze zum materiellen Zivilrecht des Bundes (EG ZGB und EG OR) auf.
Nach einer umfassenden Prüfung wurden Inhalt, Gliederung und Struktur der Einführungsgesetze überarbeitet. Notwendige Normierungen sind im Entwurf aktualisiert und über-flüssige Bestimmungen entfernt worden. Die Änderungen gegenüber dem bestehenden Recht betreffen vorab den Bereich des kantonalen Zivilrechts (Nachbarschaftsrecht) sowie einzelne Zuständigkeitsregelungen.
Die Anhörung dauert bis zum 9. März 2016.
Anhörungsunterlagen