Neues Aargauisches Brandschutzrecht
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Neue Brandschutzvorschriften
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat an seiner letzten Sitzung eine Totalrevision der Brandschutzverordnung beschlossen. Diese wird auf den 1. Mai 2005 in Kraft gesetzt.
Das Brandschutzrecht wurde Mitte Juni 2004 schweizweit vereinheitlicht. Der Beschluss hierzu erfolgte in einer interkantonalen Vereinbarung. Die Kantone verpflichteten sich dabei, die neuen Vorschriften bis spätestens 30. Juni 2005 in das jeweilige Kantonale Recht zu überführen. Diese Umsetzung ist nun im Kanton Aargau erfolgt.
Das Aargauische Versicherungsamt hat sich bereits in den Vorbereitungsarbeiten zu den neuen Vorschriften dafür eingesetzt, dass dort wo Menschenleben auf dem Spiel stehen kompromisslos, dort wo es "nur" um Sachgüter geht jedoch zurückhaltend Brandschutzvorschriften erfolgen.
Für die Inkraftsetzung des neuen Rechtes hat sich der Regierungsrat auf Antrag des Versicherungsamtes vom interkantonalen Konkordat zusätzliche Erleichterungen einräumen lassen, die sich in der langjährigen liberalen Brandschutzpraxis des Kantons Aargau bewährt haben.
Für die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bedeutet dies, dass sich nichts ändert, da das neue Recht materiell nur unwesentlich vom bisherigen abweicht und auch hinsichtlich der Zuständigkeiten die bewährte Organisation beibehalten wird.
Die neuen Vorschriften können unter www.versicherungsamt.ch abgerufen werden.