Neuer Vertrag zwischen Kantonspolizei und Grenzwacht
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Mehr Sicherheit dank noch engerer Kooperation
Der Regierungsrat des Kantons Aargau und das Schweizer Grenzwachtkorps haben beschlossen, im Grenzgebiet noch enger zusammenzuarbeiten. Der Aargau setzt damit als erster Kanton die Mustervereinbarung vom 6.März 2006 der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz um.
Der Kanton Aargau ist als Partner und Verbündeter des Grenzwachtkorps in der Schweiz wegweisend. Der erste Vertrag mit dem Grenzwachtkorps wurde im Jahr1999 abgeschlossen und diente der Konferenz derkantonalen Justiz- und Polizeidirektoren als Mustervereinbarung.Mit der neuen Vereinbarung wird der aktuellen und zukünftigen Sicherheitssituation in derGrenzregion des Kantons Aargau Rechnung getragen.
Gemäss Schengen-Abkommen werden die Grenzregionendie polizeilichen Ausgleichsmassnahmen umsetzen.Der Kanton Aargau ermächtigt mit der neuen,erweiterten Vereinbarung die Grenzwachtorgane, bestimmtepolizeiliche Vorfälle im Grenzgebiet selbständigzu bearbeiten. Die Vereinbarung dient als Basis füreine unkomplizierte und rasche gegenseitige Unterstützungbei besonderen Vorkommnissen. Durch Vereinfachungder Abläufe und Nutzung von Synergienwerden die Kantonspolizei und das Grenzwachtkorpspersonelle Ressourcen für ihre Kernaufgaben gewinnen.In finanzieller Hinsicht ist die Umsetzung der Vereinbarungfür beide Partner kostenneutral.
Die Zusammenarbeit betrifft schwergewichtig die Personen-,Sach- und Fahrzeugfahndung sowie die Verfolgung bestimmter Delikte gegen das Waffen-, Betäubungsmittel-und Strassenverkehrsgesetz und das Ausländerrecht. Das Grenzwachtkorps hat die Kompetenz, in bestimmten Fällen Verzeigungen vorzunehmen, Ordnungsbussen auszustellen und Kautionen einzuziehen. Mit der neuen Vereinbarung wird dieGrenzwache insbesondere auch Formalitäten erledigenkönnen, bei denen zuvor die Polizei zugezogenwerden musste. Der Mehraufwand für das Grenzwachtkorpswird durch Zeitgewinn kompensiert. Dadurchwerden auch die Behandlungszeiten an der Grenze reduziert.
Im weiteren wurde der polizeitaktische Einsatzraum fürdas Grenzwachtkorps erweitert. Er umfasst die Grenzübergängeund das Zwischengelände (grüne Grenze); im Osten reicht er bis zur A1 und im Fricktal bis zu den Juraübergängen. Die Ausdehnung des Einsatzraumes entspricht auch dem Schengen-Vertrag, welcher vor allem im Grenzgebiet mehr Sicherheit generieren willund gleichzeitig den Grenzraum Richtung Süden öffnet.
Mit der von der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenzbeschlossenen Kompetenzerweiterung für mehr Sicherheit im Grenzraum setzt der Kanton Aargau als erster Kanton neue Massstäbe. Gemeinsam mit dem Grenzwachtkorps ist die Kantonspolizei Aargau in der Lage, mehr Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten.