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Neuer Standort für Jugendheim in Oftringen :
Regierungsrat hat Variantenentscheid getroffen

Der Regierungsrat hat den Grundsatzentscheid gefällt, in Oftringen für das Jugendheim Aarburg einen Neubau zu erstellen und zusammen mit interessierten Kreisen aus der Region mögliche Varianten für die künftige Nutzung der Festung Aarburg zu prüfen. Aufgrund der getätigten Abklärungen erachtet der Regierungsrat einen Neubau als notwendig, um einen zukunftsfähigen Jugendheimbetrieb zu gewährleisten und das Risiko von Fehlinvestitionen am jetzigen Standort zu vermeiden. Daher wird er dem Grossen Rat einen Neubau für den Betrieb des Jugendheims im Kanton Aargau beantragen. Der Neubau soll auf dem heutigen, kantonseigenen Areal der Gärtnerei des Jugendheims in Oftringen realisiert werden und gemäss Planung im Jahr 2032 bezugsbereit sein.

Das Aargauer Jugendheim wird seit über 130 Jahren auf der Festung Aarburg betrieben. Aufgrund einer Interpellation der ehemaligen Grossrätin und heutigen Nationalrätin Martina Bircher, Aarburg, wurde in den letzten Jahren eine externe Evaluation zur Zukunft des Jugendheims Aarburg durchgeführt. Diese hat ergeben, dass der Bedarf für geschlossene Betreuungsplätze im stationären Massnahmenvollzug für Jugendliche in Zukunft weiter steigen wird. Die Angebote zur Aus- und Berufsbildung der Jugendlichen sollen verstärkt in regional ansässigen Betrieben erfolgen, um ihre Reintegration zu fördern. Die externe Evaluation hat zudem ergeben, dass die Verlegung des Jugendheims Aarburg an einen Standort ausserhalb der historischen Festungsanlage zu prüfen ist.

In der Folge wurde mit dem Bundesamt für Justiz ein zukunftsgerichtetes Angebots- und Betriebskonzept erarbeitet, das gegenüber heute Anpassungen im Wohnbereich sowie im Ausbildungs- und Beschäftigungsangebot vorsieht. Entsprechend reduziert sich der Bedarf an heimeigenen Gewerbebetrieben, wie der Gärtnerei in Oftringen, die als Standort für den Neubau vorgesehen ist.

Neubau ist zukunftsfähige Lösung

Das zukunftsgerichtete Angebots- und Betriebskonzept lässt sich mit einem Neubau ausserhalb der Festung Aarburg optimal umsetzen. Am heutigen Standort wäre dies auch mit baulichen Anpassungen sowohl im Wohnbereich als auch im Ausbildungs- und Beschäftigungsbereich nur beschränkt möglich.

Zudem können mit einem Neubau infrastrukturelle Sicherheitsrisiken, wie sie heute auf der Festung bestehen, ausgeschaltet werden. Aufgrund der hohen Festungsmauern bestehen insbesondere bei Entweichungen von Jugendlichen Gefahren. Im Neubau können übersichtliche Raum- und Betriebsstrukturen mit zentralen Sichtachsen geschaffen werden, was auf der Festung insbesondere für die geschlossene Wohngruppe nicht möglich ist. Schliesslich bietet der Neubau die Möglichkeit, die Betriebsabläufe optimiert zu gestalten, während die Raumstrukturen auf der Festung weitgehend durch die historische Bausubstanz vorgegeben sind.

Durch die Platzverhältnisse auf der Festung sind die Möglichkeiten zur körperlichen Betätigung der Jugendlichen im Freien beschränkt. Für Jugendliche im stationären Massnahmenvollzug kommt dieser aber eine hohe Bedeutung zu, um das Spannungs- und Konfliktpotenzial zu reduzieren. Im Neubau sind ein Aussen-Sportplatz und sichere Aufenthaltsmöglichkeiten für alle Wohngruppen im Freien realisierbar.

Die Abklärungen haben ergeben, dass das Areal der heutigen Jugendheim-Gärtnerei in Oftringen gut geeignet ist, um den Neubau zu realisieren. Es erfüllt von der Lage, Grösse, Erschliessung und Verfügbarkeit her alle wichtigen Anforderungen.

Die Investitionen für einen Neubau sind höher als eine Optimierung der heutigen Anlage in der Festung. Die Kosten für einen Neubau belaufen sich gemäss heutigem Kenntnisstand auf insgesamt 26,6 Millionen Franken, wobei 19,1 Millionen Franken vom Kanton und 7,5 Millionen Franken vom Bund finanziert werden. Für bauliche Anpassungen und die Sanierung der Festung müssten Kanton und Bund insgesamt 14,6 Millionen Franken aufwenden, rund 12,6 Millionen Franken der Kanton und rund 2,0 Millionen Franken der Bund. Bei einer Optimierung der Gebäudeinfrastruktur auf der Festung besteht das Risiko von Fehlinvestitionen, falls sich langfristig herausstellen sollte, dass ein Neubau unumgänglich ist.

Mit dem Jugendheim bieten wir Jugendlichen die Chance, sich in die Gesellschaft zu reintegrieren. Davon profitieren wir alle. Es ist wichtig, das Jugendheim weiterzuentwickeln und den sich wandelnden Bedürfnissen anzupassen. Der Neubau bietet dazu eine zukunftsfähige Lösung.

Portrait von Landstatthalter Dieter Egli
© Beni Basler / Foto Basler Aarau
Landstatthalter Dieter Egli Vorsteher Departement Volkswirtschaft und Inneres

Bedarfsbezogene Erhöhung der geschlossenen Plätze

Das Bundesamt für Justiz legt beim Massnahmenvollzug für Jugendliche die Anforderungen bezüglich Angebots- und Betriebskonzept fest. Heute verfügt das Jugendheim Aarburg über 44 stationäre Plätze für jugendstrafrechtliche oder zivilrechtliche Massnahmen für männliche Jugendliche ab 14 Jahren.

Aufgrund der Beurteilung des künftigen Bedarfs werden gemäss neuem Angebots- und Betriebskonzept 40 stationäre Plätze für Jugendliche ab 13 Jahren geschaffen. Besonders hoch ist der Bedarf an Plätzen mit sehr hohen Sicherheits- und Betreuungsanforderungen, weshalb die Zahl der geschlossenen Plätze von 8 auf 16 verdoppelt wird. Für die 24 weiteren Plätze sind die Sicherheits- und Betreuungsbedürfnisse zwar auch erhöht, aber nicht im selben Mass wie für die geschlossenen Plätze.

Ergebnisoffenes Vorgehen für die Nachnutzung der Festung

Der Regierungsrat hat die Verwaltung beauftragt, Varianten für die Nachnutzung der Festung Aarburg zu prüfen. Erste Gespräche mit Gemeinden des Bezirks Zofingen und der Wirtschaft Region Zofingen (WRZ) wurden geführt. Diese sollen im Rahmen eines breiten Partizipationsprozesses mit der Bevölkerung, den Gemeinden, der Region, der WRZ und weiteren Akteurinnen und Akteuren fortgesetzt und vertieft werden.

Die Nachnutzungen sowie die Betriebsorganisation sollen nach dem Willen des Regierungsrats ergebnisoffen angegangen werden.

Eine erfolgreiche Nachnutzung der Festung ist nur realisierbar, wenn sich die Gemeinden und die Wirtschaft der Region aktiv und finanziell engagieren. Der Regierungsrat beabsichtigt, dass sich der Kanton als Eigentümer weiterhin finanziell am Unterhalt der historischen Festungsanlage Aarburg beteiligt, die seit 1949 unter kantonalem und seit 2006 unter eidgenössischem Denkmalschutz steht. Zudem beabsichtigt er, die Initiierung und Umsetzung der Nachnutzung finanziell zu unterstützen. An den Betriebskosten des Nachnutzungsangebots wird sich der Kanton jedoch nicht beteiligen. Für die Realisierung der Nachnutzung der Festungsanlage Aarburg ist ein gemeinsames Engagement von Region und Kanton unabdingbar.

Nächste Schritte

Für den Neubau des Jugendheims stehen die Arbeiten für die Projektierung an. Der Antrag für den Projektierungskredit wird dem Grossen Rat 2026/2027 gestellt.

Der Entscheid über die Realisierung der Nachnutzung fällt aufgrund der finanzrechtlichen Regelun-gen ebenfalls in die Zuständigkeit des Grossen Rats. Der Regierungsrat wird im Verlauf des Jahres 2024 über die Vorgehensplanung im Zusammenhang mit der Nachnutzung entscheiden und informieren.

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