Neuer Massnahmenplan Luft des Kantons Aargau
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Verschmutzte Luft gefährdet unsere Gesundheit
In der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) werden die Kantone verpflichtet für Gebiete mit übermässigen Luftbelastungen Massnahmenpläne zu erarbeiten. Weil im Kanton Aargau, wie auch in anderen Kantonen, einzelne Grenzwerte der LRV überschritten werden, musste der alte Massnahmenplan überarbeitet werden.
Die Grenzwerte der LRV sind so festgelegt, dass bei deren Einhaltung, keine Gefährdung von Mensch, Tier oder Umwelt besteht. Trotz beachtlicher Erfolge und verbesserter Luftqualität können auch nach über zehn Jahren nach dem ersten Massnahmenplan Luft des Kantons Aargau die Grenzwerte der LRV nur teilweise eingehalten werden. Vor allem bei den Schadstoffen Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10) und Ozon (O3) werden immer noch übermässige Belastungen der Atemluft registriert. Eine Überarbeitung des Massnahmenplans drängte sich deshalb auf.
Um die Luftqualität zu verbessern, muss der Ausstoss an Schadstoffen reduziert werden. Damit die Grenzwerte der LRV für Stickstoffdioxid, Ozon und PM10 eingehalten werden können, müssen die Emissionen der Stickoxide um 60%, die der flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) um 50% und die des Feinstaubes um 45% reduziert werden.
Kostengünstige Massnahmen mit grosser Wirkung gibt es nicht mehr, das heisst, sie wurden bereits vor Jahren umgesetzt. Der neue Massnahmenplan beschränkt sich auf wenige, dafür realisierbare Massnahmen. Um die Emissionsziele zu erreichen, werden 10 Massnahmen für die vier verschiedenen Verursachergruppen (Verkehr, Industrie & Gewerbe, Haushalt, Land- & Forstwirtschaft) vorgeschlagen.
Der Regierungsrat hat die Minderungsziele für die Emissionen von Stickoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen, lungengängigem Feinstaub und Kohlendioxid verbindlich festgelegt. Er hat die Stossrichtung der Massnahmen gutgeheissen und die Abteilung für Umwelt des Baudepartements beauftragt, die Massnahmen in Zusammenarbeit mit anderen Fachabteilungen und den betroffenen Interessengruppen und Verbänden in einzelnen Umsetzungsplänen zu konkretisieren.
Der Massnahmenplan Luft 2002 kann ab Ende November bei der Abteilung für Umwelt bezogen werden oder direkt vom Internet (www.ag.ch/umwelt) herunter geladen werden.