Neuer Luftraum für den Flughafen Zürich
:
Änderung betrifft auch den Aargau
Die Anpassung der Luftraumstruktur bringt dem Aargau eine Verbesserung. Mit der Wiederanhebung des kontrollierten Luftraums im Gebiet zwischen Aarau, Lenzburg, Wohlen und dem Flugfeld Buttwil wurde einem Anliegen des Kantons entsprochen.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat eine überarbeitete Luftraumstruktur rund um den Flughafen Zürich festgelegt. Die per 14. April 2005 verfügte Absenkung des Luftraums über Teilen des Aargaus wird teilweise rückgängig gemacht, indem die Untergrenze des kontrollierten Luftraumes zwischen Aarau, Lenzburg, Wohlen und dem Flugfeld Buttwil wieder um 1000 auf 5500 Fuss knapp 1700 Meter über Meer angehoben wird. Dies entspricht einem Anliegen des Kantons Aargau. Der Regierungsrat hatte im Mai 2005 gegen die verfügte Absenkung Rekurs eingereicht.
Mit der neuen Luftraumstruktur, die am 16. März 2006 in Kraft tritt, wird rechtzeitig auf den Sommerflugbetrieb die Bewegungsfreiheit für die Kleinaviatik auf dem Flugplatz Birrfeld und dem Flugfeld Buttwil verbessert und insbesondere der Segelflug in Richtung Alpen erleichtert.
Die weiteren bedeutenden Anpassungen des Luftraums wegen Einführung des Instrumenten-Landesystems (ILS) auf der Piste 28 betreffen den Osten des Flughafens Zürich. Bei Zuführung der Flugzeuge auf die Anflugroute Ost über den Kanton Aargau wird auf einer Flughöhe von über 3000 Meter über Meer geflogen, so dass die Einführung des ILS auf Piste 28 keinen Einfluss auf den Aargau haben wird.