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Neuer Leiter Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten :
Dr. Peter U. Walther-Müller wird Nachfolger von Dr. Christine Hänggi

Der Regierungsrat hat Dr. Peter U. Walther-Müller aus Biel zum neuen Leiter der Abteilung Sonderschulung Heime und Werkstätten (SHW) des Departements Bildung, Kultur und Sport ernannt. Er tritt am 1. April 2015 die Nachfolge von Dr. Christine Hänggi an.

Dr. Peter U. Walther-Müller hat nach der Matura in Zürich an der Universität Fribourg Psychologie und Heilpädagogik studiert. Anschliessend war er an der Universität Bern Assistent am Lehrstuhl für Allgemeine und Spezielle Psychologie und erwarb 1993 den Doktortitel. In einem Post-Doc in Edmonton, Canada, vertiefte er seine Studien.

Breite Berufs- und Führungserfahrung

Nach Abschluss des Studiums übernahm Dr. Peter U. Walther-Müller die Leitung eines Entwicklungs-Zusammenarbeits-Projekts der Stiftung Kinderdorf Pestalozzi und baute eine Ausbildungsstätte für Sozialpädagogik in Bukarest auf. Von 1998-2000 war er als Leiter Marketing Information bei der Helsana Versicherungen tätig. Während dieser Zeit übernahm er auch einen Lehrauftrag im Bereich Marktforschung an der Fachhochschule beider Basel. Anschliessend folgten Führungspositionen von 2001-2004 als Direktor der Schweizerischen Zentralstelle für Heilpädagogik und von 2004-2006 als Leiter Sonderpädagogik der Stadt Winterthur. Seit 2007 ist Dr. Peter U. Walther-Müller als Leiter der Abteilung Schule & Sport der Stadt Biel tätig, wo er für die gesamte Volksschule, die Frühförderung, die ausserschulische Betreuung, die Schulliegenschaften sowie den Sport zuständig ist.

Der Regierungsrat ist überzeugt davon, dass Dr. Peter U. Walther-Müller dank seiner Führungserfahrung und seiner fachlichen Erfahrung in vergleichbaren Aufgabenfeldern für die anspruchsvolle Aufgabe als Leiter der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten bestens qualifiziert ist.

Aufgaben der Abteilung SHW

Die Abteilung SHW sorgt für ein bedarfsgerechtes Angebot an Schulung, Förderung, Ausbildung, Beschäftigung und Betreuung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Kinder-, Jugend- und Erwachsenenalter. Als Grundlage dienen das Betreuungsgesetz und die kantonale Planung des Angebots. Die quantitative, qualitative und finanzielle Steuerung erfolgt durch Leistungsvereinbarungen mit den Anbietern.

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