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Neuer Finanzierungsvorschlag für Aargauer Strassen :
Bericht zur Anhörung

Nachdem eine Verschuldungskompetenz für die Strassenrechnung bis zu 70 Mio. Franken in diesem Frühjahr auf Kritik stiess, schlägt der Regierungsrat im neuen Bericht zur Anhörung zwei Varianten vor: Verschuldung bis 30 Mio. Franken oder auf zwei Jahre befristeter Zuschlag von 20% auf den Motorfahrzeugabgaben.

Ein wichtiger Schwerpunkt des Aargauer Regierungsrates in den Bereichen Raumentwicklung, Verkehr und Infrastruktur besteht darin, die Siedlungen durch verkehrstechnische Massnahmen aufzuwerten, den Verkehr zu verflüssigen und die Mobilität zu steuern. Um diese Ziele zu erreichen, ist im Zeitraum 2004 bis 2006 in der Strassenrechnung mit jährlichen Ausgabenüberschüssen zwischen 13 und 23 Mio. Franken zu rechnen. Sie entstehen vorab durch den Baubeginn der vier Grossprojekte Umfahrung Aarburg, Umfahrung Ennetbaden, Staffeleggstrasse Aarau und Folgemassnahmen A20/A4 Mutschellen.

Dies führt dazu, dass die in den letzten Jahren gebildeten Rückstellungen in der Strassenkasse abgebaut werden und vorübergehend eine Verschuldung von rund 30 Mio. Franken eintreten kann. Die Reduktion der geplanten Verschuldung von 70 Mio. Franken - wie in der ersten Anhörungsbotschaft vom Januar 2002 aufgeführt - auf 30 Mio. Franken ergibt sich vorab aufgrund der erfolgreichen Verhandlungen um weitere Bundesbeiträge, der Zusage von ausserordentlichen Gemeindebeiträgen, aber auch aus der Optimierung der Investitionen in kleinere Projekte und Werterhalt.

Der Regierungsrat legt zwei Möglichkeiten zur Deckung des Finanzierungsengpasses im 2005 und 2006 zur Auswahl vor:
A) Die Erteilung einer Verschuldungskompetenz bis 30 Mio Franken mit der Verpflichtung, diese Schuld bis 2011 zu amortisieren;
B) Ein auf die Jahre 2005 und 2006 befristeter Zuschlag von 20% auf den Motorfahrzeugabgaben.

Bevor die Vorlage dem Grossen Rat unterbreitet wird, erfolgt bis Ende Januar 2003 die öffentliche Anhörung bei Gemeinden, Regionalplanungsgruppen, Parteien und Verbänden. Nach den Bestimmungen der Kantonsverfassung kann im Rahmen der Anhörung jedermann Stellung nehmen und Vorschläge unterbreiten.

  • Staatskanzlei