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Neue Organisationsstruktur des Jugendheims Aarburg vom Bund anerkannt :
Sämtliche Auflagen des Bundes sind erfüllt

Das Bundesamt für Justiz genehmigt Konzept und Stellenplan der Anstalt für Nacherziehung (ANE) im Jugendheim Aarburg definitiv.

Das Bundesamt für Justiz hat am 30. November 2001 das neue Konzept und den vorgesehenen Stellenplan der ANE im Jugendheim Aarburg definitiv genehmigt.

Damit steht fest, dass die ANE mit der neuen Organisationsstruktur weiterhin als beitragsberechtigte Institution im Sinne von Artikel 93ter des Strafgesetzbuches vom Bund anerkannt wird.

Der Kanton Aargau stellt mit der ANE im Jugendheim Aarburg der gesamten Deutschschweiz eine Struktur zur Verfügung, die besonders schwierigen Jugendlichen eine Chance für die Wiedereingliederung bietet.

  • Staatskanzlei