Neue Hilfsmittel für die Pandemievorsorge
:
Unternehmen sind weiterhin gefordert
Das Risiko einer weltweiten Ausbreitung der Grippe ist weiterhin aktuell. Der Regierungsrat ruft die Unternehmen im Kanton Aargau auf, sich für eine solche Pandemie vorzubereiten. Seit dem letzten Aufruf stehen den Unter¬nehmen neue Hilfsmittel zur Verfügung.
Bis anhin ist in der Schweiz noch kein Fall von Vogelgrippe beim Menschen aufgetreten. Derzeit besteht für die Schweizer Bevölkerung ohne Kontakt zu infiziertem Geflügel kein erhöhtes Infektionsrisiko. Das Vogelgrippevirus kann sich aber weiterhin dahingehend verändern, dass es von Mensch zu Mensch übertragen wird. Demnach besteht weiterhin das Risiko einer Grippepandemie.
Der Ausbruch einer Grippepandemie hätte ungleich grössere Folgen als die derzeit grassierende Grippeepidemie. Eine Pandemie würde das öffentliche Leben stark beeinträchtigen. Unternehmen müssen für die Dauer einer Pandemiewelle mit einem stark reduzierten Personalbestand rechnen. Dazu kommen weitere Herausforderungen wie der Ausfall von Zulieferbetrieben, wegbrechende Absatzmärkte oder Schwierigkeiten wegen Grenzschliessungen und Versammlungsverboten.
Im Dezember 2007 hat sich der Regierungsrat an die Unternehmen im Kanton gewandt mit der Bitte, Vorkehrungen für den Pandemiefall zu treffen. Nun steht den Unternehmen eine neue Hilfestellung für die Vorbereitung auf den Pandemiefall zur Verfügung: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat eine Liste von häufig gestellten Fragen und deren Antworten ("FAQ's") zusammengestellt. Die Liste enthält unter anderem Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit den Absenzen während einer Pandemie stellen können sowie Antworten auf Fragen betreffend den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung im Pandemiefall.
Unter dem unten aufgeführten Link ist auch das "Handbuch zur betrieblichen Vorbereitung" des Bundesamts für Gesundheitswesen zu finden.
Für Fragen von Unternehmen zur Pandemievorsorge steht das Amt für Wirtschaft und Arbeit zur Verfügung: Telefon 062/835 16 62; E-Mail awa@ag.ch.
Das Schreiben des Regierungsrats, Hinweise zu den angeschriebenen Betrieben sowie die neuen Hilfsmittel sind unter www.ag.ch/pandemievorsorge unter dem Stichwort "Wirtschaft" einsehbar.