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Neue Führungsstrukturen für die Gerichte :
Ergebnisse der Organisationsanalyse

Neue Leitungsstrukturen für die Justiz und die Neuordnung der Aufsicht sind die Hauptstossrichtungen der vorgeschlagenen Massnahmen im Gesamtbericht an den Grossen Rat. Hinzu kommt die Überprüfung der Strukturen der Bezirksgerichte, welche in einem separaten Projekt zu einem späteren Zeitpunkt angegangen werden soll.

Die Justizreform 2 hat das Ziel, eine leistungsfähige Justiz zu sichern, die ihre Aufgaben auch in Zukunft auf hohem Niveau erfüllen kann. Die Neuorganisation und die Umsetzung der Massnahmen sind nicht ohne zusätzliche Kosten zu erreichen. Die vorgeschlagenen Massnahmen führen zu einem zusätzlichen Personalbedarf, was rund 1.45 Millionen Franken an jährlich wiederkehrenden Mehrkosten bedeutet. Geplant ist die Umsetzung der Massnahmen auf 2007. Dazu sind die entsprechenden Verfassungs- und Gesetzesänderungen auszuarbeiten. Der definitive Realisierungszeitpunkt ist von der Entwicklung des kantonalen Finanzhaushalts abhängig. Vordringlich sind Änderungen und Verbesserungen in den Bereichen Leitungsstrukturen und Organisation der Aufsicht über die Justizbehörden.

Neue Leitungsstruktur
Nach der heutigen Regelung ist die Justizverwaltung Sache der Gerichte. Die Geschäftsleitung obliegt dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten des Obergerichts sowie der Verwaltungskommission. Neu vorgeschlagen wird ein Leitungsorgan mit fünf Mitgliedern - je 2 Vertretungen des Obergerichts und des Bezirkgerichts sowie 1 Vertretung des Spezialverwaltungsgerichts -, welches das oberste Führungsorgan der Aargauer Justiz ist. Die Gerichte können so insgesamt straffer geführt werden. Die grösser und anspruchsvoller gewordenen Aufgaben werden dadurch qualitativ gut und in einzelnen Bereichen innert kürzerer Fristen erfüllt. Für Gerichte, bei denen die Verfahrensdauer übermässig lang ist, wird es eine Aufgabe des Leitungsorgans sein, entsprechende Massnahmen festzulegen.

Neuordnung der Aufsicht

Die Aufsicht über die Gerichte soll künftig durch eine Aufsichtskommission wahrgenommen werden, die je eine Vertretung des Obergerichts, des Spezialverwaltungsgerichts, der Bezirksgerichte, der Justizverwaltung, der Konkursämter sowie zwei Fachpersonen aus dem Bereich Finanz- und Personalwesen umfasst. Die Kommission soll direkte Aufsichtskompetenzen, insbesondere die Dienstaufsicht, erhalten. Die Oberaufsicht bleibt beim Grossen Rat.

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