Neue Flughafenplanung bringt dem Aargau Vor- und Nachteile
:
Regierungsrat nimmt differenziert Stellung zum SIL 2
Die im letzten Herbst öffentlich aufgelegte Anpassung des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL 2), Objektblatt Zürich, bringt dem Aargau Vor- und Nachteile. Der Regierungsrat hat nun eine Gesamtabwägung vor-genommen. Obwohl der Aargau um rund 40'000 Über-flüge entlastet wird, kann der Regierungsrat dem SIL 2 nur unter klaren Vorbehalten zur neuen Abflugroute ab der Piste 28 sowie zum Nachtbetrieb zustimmen. Zudem verlangt der Regierungsrat Massnahmen, um das Verspätungsproblem zu lösen.
Ende September 2016 legte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Anpassung des SIL-Objektblatts für den Flughafen Zürich – den sogenannten SIL 2 – öffentlich auf. In seiner Stellungnahme nimmt der Regierungsrat die Vernehmlassungen der betroffenen Gemeinden und Regionalplanungsverbände auf. Er hat die Interessen aus einer Gesamtsicht abgewogen und hat die positiven und negativen Aspekte für den ganzen Kanton und für einzelne Regionen in die Beurteilung einbezogen. Zudem berücksichtigt der Regierungsrat die Anliegen der Motion zum neuen Abflugkonzept, die der Grosse Rat am 29. November 2016 als dringlich überwiesen hat.
Vor- und Nachteile des SIL 2
Der Regierungsrat hat die Vor- und Nachteile des SIL 2 in einer Gesamtabwägung beurteilt.
- Positiv zu werten sind die Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Pünktlichkeit.
- Die Startroute ab Piste 28 zu Destinationen im Westen und Süden soll etwa fünf Kilometer nach Norden verschoben werden; damit wird eine langjährige Forderung des Regierungsrates umgesetzt. Die bisherige Route über den Mutschellen wird spürbar entlastet; die Belastung wird zukünftig zwischen Mutschellen und Rohrdorfer Berg aufgeteilt. Zudem ermöglicht die neue Route, dass Flüge ab Piste 28 mit Destinationen im Osten vor der Kantonsgrenze abdrehen; der Aargau – im Speziellen Spreitenbach und Bergdietikon – wird um ca. 40'000 Überflüge entlastet. Die neue Route führt jedoch mitten über das Siedlungsgebiet von Ober- und Niederrohrdorf und tangiert das Siedlungsgebiet von Wettingen am Ostrand. Der Regierungsrat stimmt dem SIL 2 deshalb nur unter dem Vorbehalt zu, dass diese Routenführung optimiert wird.
- Das Surbtal wird markant entlastet: Es wird aus dem Gebiet mit Lärmbelastung entlassen.
- Der Regierungsrat nimmt zudem mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der "gekröpfte" Nordanflug auch im SIL 2 nicht enthalten ist; damit ist eine Forderung des Regierungsrats erfüllt, eine Doppelbelastung des Surbtals wird vermieden. Allerdings könnte der "gekröpfte" Nordanflug wieder zum Thema werden, wenn Deutschland den Flughafen-Staatsvertrag ratifiziert, der momentan von deutscher Seite her sistiert ist.
- Die vorgesehene Erweiterung des Nachtbetriebs lehnt der Regierungsrat ab, weil heute schon Verspätungen zum Normalfall gehören und die genehmigten Lärmimmissionen massiv überschritten werden.
In der Gesamtbeurteilung überwiegen für den Regierungsrat – auch im Vergleich mit den anderen Kantonen – die positiven Aspekte. Deshalb stimmt der Regierungsrat dem SIL 2 unter den erwähnten Vorbehalten bezüglich der neuen Startroute ab Piste 28 sowie bezüglich des Nachtbetriebs grundsätzlich zu. Der Regierungsrat wird die nächsten Schritte im SIL 2-Prozess aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für die Interessen des Kantons Aargau einsetzen.
Alle Unterlagen finden Sie unter Vernehmlassung