Neue Fluggesellschaft: Beteiligung 3 Millionen
:
Aargauer Beitrag ohne neue Staatsschulden
Mit drei Millionen Franken beteiligt sich der Kanton unter bestimmten Voraussetzungen an der neuen Schweizer Fluggesellschaft. Diese Summe entspricht dem Umfang der bisherigen Beteiligung und kann ohne Neuverschuldung bereit gestellt werden.
Für die gesamte Region und damit auch für den Standort Aargau ist die interkontinentale Anbindung via Flughafen von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung. Nach eingehender Erwägung entschied sich der Regierungsrat daher für eine Beteiligung des Aargaus an der Solidaritätsaktion von Bund und Kantonen mit drei Millionen Franken.
Voraussetzung für diese Beteiligung ist die Sicherstellung des Flugbetriebs. Nur wenn alle Flugdienste funktionieren und die Flugzeuge starten können, wird das Geld bewilligt. Bedingung ist auch, dass bei der Prüfung des Business-Plans der neuen Gesellschaft keine untragbaren Risiken zum Vorschein kommen.
Die Beteiligung wird - sofern sie zu Stande kommt - als Anlage des Finanzvermögens getätigt. In diesem Umfang werden Aktien der neuen Fluggesellschaft gezeichnet. Der Kanton muss jedoch andere Anlagen in dieser Höhe verkaufen. Damit hat diese Finanztransaktion keinen Einfluss auf die Staatsrechnung.
Eine höhere Summe wäre nur durch Neuverschuldung möglich und damit durch den Grossen Rat zu bewilligen gewesen. Für den Regierungsrat war klar, dass der Staat keine neuen Schulden machen darf. Der Grosse Rat hat vor kurzem den Voranschlag 2002 an den Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, das budgetierte Defizit vollständig abzubauen.
Mit seinen nunmehr wertlosen 17'325 Swissair-Aktien muss der Kanton rund 4,5 Millionen Franken (Buchwert Ende 2000) abschreiben. Daneben besitzt der Kanton noch 1400 Crossair-Aktien, die gegenwärtig (Stand 1. November 2001) etwa 400'000 Franken wert sind.