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Neue Eingabetermine für Swisslos-Anträge im Bildungs- und Kulturbereich :
Anträge sind neu bis zum 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember zuzustellen

Für Swisslos-Fonds-Gesuche im Kultur- und Bildungsbereich gelten neue Eingabetermine. Die Anträge sind der Abteilung Kultur jeweils bis zum 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember zuzustellen. Dadurch verkürzt sich die laufende Eingabefrist im zweiten Quartal 2015 um einen Monat.

Der Regierungsrat kann wohltätige und gemeinnützige Vor-haben im Kanton Aargau von regionaler oder überregionaler Bedeutung aus dem Swisslos-Fonds unterstützen. Projekte ausserhalb des Kantonsgebiets müssen für den Aargau oder gesamtschweizerisch von erheblicher Bedeutung sein. Neben Kultur- und Bildungsprojekten können auf Antrag auch Vorhaben in den Bereichen Jugend und Erziehung, Natur und Umwelt, Entwicklungszusammenarbeit oder Gesundheits- und Sozialwesen aus Swisslos-Mitteln mitfinanziert werden.

Genaue Vorgaben zu erfüllen

Voraussetzung für einen Beitrag ist, dass das Vorhaben nicht in den Kernbereich der öffentlichen Aufgaben fällt. Das Gesuch muss einen detaillierten Beschrieb mit Budget und Finanzierungsplan umfassen. Es ist spätestens 12 Wochen vor Projektbeginn jeweils per 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember einzureichen. Die Ausrichtung eines Beitrags wird in der Regel von einer möglichst breit abgestützten Finanzierung durch die interessierten Kreise und angemessenen Eigenleistungen abhängig gemacht. Nicht gewährt werden Beiträge an die Betriebskosten, an wieder-kehrende Leistungen und an Unterhaltsaufwand ohne Investitionscharakter von Sachanlagen.

  • Departement Bildung, Kultur und Sport