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Neue Aarebrücke Vogelsang mit Lastwagenfahrverbot :
Behördendelegation hat flankierende Massnahmen beschlossen

Die Kantonsstrasse zwischen Gebenstorf, Vogelsang und Brugg-Lauffohr soll auch nach dem Neubau der Aarebrücke ihre regionale Funktion beibehalten. Die Behördendelegation hat flankierende Massnahmen beschlossen, damit die neue Brücke keinen zusätzlichen Verkehr anzieht.

Am 3. Mai 2000 fand in Gebenstorf die zweite Sitzung der Behördendelegation unter der Leitung von Baudirektor Dr. Thomas Pfisterer statt. Die Vertreter der Gemeinden Gebenstorf, Birmenstorf, Turgi, Windisch, der Stadt Brugg und der Regionalplanungsgruppe Brugg und Umgebung haben Massnahmen beschlossen, damit nach dem Neubau der Aarebrücke keine unzumutbaren Immissionen für die Bevölkerung entstehen.

Ein Lastwagenfahrverbot auf der Brücke soll verhindern, dass Vogelsang zu einem "Schleichweg" für den Schwerverkehr wird. Der Zubringerdienst zum lokalen Gewerbe ist von diesem Verbot ausgenommen.

Die neue Brücke hat eine Fahrbahnbreite von sechs Metern sowie einen Gehweg von zwei Metern. Auf der Fahrbahn wird zur Sicherheit der Radfahrer beidseitig ein Radstreifen markiert.

In Vogelsang erhält die Lauffohrstrasse zwischen Aarebrücke und Limmatstrasse auf der Nordseite einen Gehweg. Eine geeignete Bepflanzung soll den Strassenraum optisch verkleinern, damit die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer vorsichtig fahren. Auf der linken Aareseite ist ein Fuss-/Radweg geplant, der durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt ist. Die gefährliche Einmündung in die Zurzacherstrasse wird durch den Bau eines Kreisels entschärft.

Ebenso hat sich die Behördendelegation eindeutig für einen Kreisel bei der Abzweigung in Lauffohr ausgesprochen.

Bis zur nächsten Sitzung nach den Sommerferien legt das Baudepartement der Behördendelegation einen Entwurf des Bauprojekts vor.

  • Staatskanzlei