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Neubau für Bezirksgericht Lenzburg – Kantons- und Regionalpolizei im Malaga-Gebäude Lenzburg :
Für die Realisierung ist ein Investitionsvolumen von 12,8 Millionen Franken geplant

Der Regierungsrat hat in Absprache mit dem Stadtrat Lenzburg den Entscheid für die Neuunterbringung des Bezirksgerichts und der Kantonspolizei am Standort des Malaga-Gebäudes in Lenzburg gefällt. Die Kosten für das Vorhaben werden auf rund 12,8 Millionen Franken geschätzt. Im Laufe dieses Jahres soll ein Projektwettbewerb durchgeführt werden.

In Zusammenarbeit mit der Stadt Lenzburg hat der Regierungsrat für das Bezirksgericht Lenzburg und die Kantons-polizei Lenzburg neue Standorte beschlossen. Die Kantonspolizei soll neu wie die Regionalpolizei im Malaga-Gebäude an der Niederlenzstrasse 27 in Lenzburg untergebracht werden. Für das Bezirksgericht Lenzburg soll in unmittelbarer Nähe des Malaga-Gebäudes ein Neubau errichtet werden. Die Stadt Lenzburg stellt dem Kanton im Rahmen der Landstellungspflicht das Grundstück für das Gebäude unentgeltlich im Baurecht zur Verfügung. Der Projektwettbewerb ist für 2014 vorgesehen. Der Grosse Rat wird voraussichtlich Ende 2016 über das Projekt und den Baukredit entscheiden. Wenn alles nach Plan läuft, können die beiden Projekte bis Mitte 2019 realisiert werden.

Synergien nutzen

Um eine optimale und wirtschaftliche Unterbringungslösung zu finden, haben der Regierungsrat und der Stadtrat Lenzburg 14 Standorte in der Stadt Lenzburg evaluiert. Die beschlossene Lösung erzielte den höchsten Nutzwert und die beste Wirtschaftlichkeit. Dadurch, dass die beiden Polizeieinheiten in demselben Objekt untergebracht werden, können Synergien genutzt und Betriebsabläufe optimiert werden. Das Raumprogramm sieht vor, dass ein Teil der Infrastruktur sowohl von der Kantons- wie auch von der Regionalpolizei genutzt wird.

Platzbedarf bei Kantonspolizei und Bezirksgericht

Der Posten der Kantonspolizei und das Bezirksgericht sind seit Januar 1940 im Bezirksgebäude am Metzgplatz 18 in Lenzburg untergebracht. Das Objekt genügt den räumlichen Anforderungen nicht mehr. Zudem ist das Gebäude sanierungsbedürftig. Eigentümerin ist die Stadt Lenzburg, welche das Objekt veräussern will. Das Gebäude soll der Wohn- und Gewerbenutzung zugeführt werden.

Seitens Kantonspolizei besteht ein Mehrbedarf an Nutzflächen. Dieser ist auf den Personalzuwachs und die neu eingeführte Strafprozessordnung zurückzuführen. Beim Bezirksgericht Lenzburg besteht ebenfalls ein Mehrbedarf an Nutzflächen. Dieser ist unter anderem auf die Integration der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ins Familiengericht, die zunehmenden Verfahrensvorschriften sowie die zunehmenden Fallzahlen im Bezirk Lenzburg zurückzuführen.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres