Neuausrichtung der Langzeitpflege im Kanton Aargau
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Regierungsrat verabschiedet neues Pflegegesetz
Der Regierungsrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 6. September 2006 den Entwurf für ein neues Pflegegesetz dem Grossen Rat überwiesen. Das neue Gesetz richtet sich nach den Vorgaben der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung und regelt im Grundsatz die Verantwortlichkeiten und die Angebote in der Langzeitpflege.
Am 15. Dezember 2005 hat der Grosse Rat die Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) einstimmig verabschiedet und damit die strategische Stossrichtung auch für den Bereich der Langzeitversorgung im Kanton Aargau festgelegt. Darin enthalten sind folgende strategischen Ziele: Dämpfen der Zunahme an stationären Langzeitpflegebetten mit verschiedenen Massnahmen (z.B. Übergangspflege); bessere Vernetzung, Koordination und Synergienutzung der Angebote in der Langzeitversorgung sowie kostenbewusstes Handeln durch ein einheitliches Finanzierungssystem. Diesen strategischen Zielen trägt das neue Pflegegesetz Rechnung.
Der Mensch im Zentrum
Das Pflegegesetz trägt dazu bei, betagten Menschen zu ermöglichen, möglichst lange in der gewohnten Umgebung zu leben. Es definiert verschiedene Angebote, die in Bezug auf Leistung und Finanzierung aufeinander abgestimmt sind, damit jede Einwohnerin und jeder Einwohner im Kanton Aargau die Angebote, die er oder sie braucht, erhält.
Als zuständiger Gesundheitsdirektor ist Ernst Hasler überzeugt, dass mit der Neuausrichtung des Pflegegesetzes ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Gesundheitsversorgung für den Kanton Aargau gelegt wird:" Die Fortschritte in der Medizin, die demographische Veränderung der Bevölkerung sowie auch die steigenden Kosten im Gesundheitswesen sind wesentliche Faktoren, die bei der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung für die nächsten Jahre berücksichtigt werden müssen. Das komplexe Zusammenspiel dieser externen Einflüsse und Rahmenbedingungen wird zukünftig eine der grössten Herausforderung in der Gesundheitspolitik sein. Die Auswirkungen auf die Langzeitversorgung sowie die daraus resultierenden Strategien für die Zukunft werden im revidierten Pflegegesetz berücksichtigt".
Die Bevölkerung wird erfreulicherweise immer älter. Gemäss den Bevölkerungsprognosen des Statistischen Amtes des Kantons Aargau für das Jahr 2020 wird die Altersgruppe der 65- bis 79 Jährigen um 60 % auf rund 91'500 Personen anwachsen und die Altersgruppe der über 80-Jährigen sogar um 80 % auf rund 33'500 Personen. Diese Entwicklung hat dementsprechend Auswirkungen auf den Bedarf an Behandlung, Pflege und Betreuung.
Rollen von Kanton und Gemeinden
Mit dem Pflegegesetz wird auch die Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden in der Langzeitversorgung geklärt. Die Langzeitversorgung ist grundsätzlich dezentral anzusiedeln, weil sich patientengerechte Lösungen wohnortnah und in den Gemeinden am Besten realisieren lassen. In erster Linie sollen deshalb die Gemeinden mit den Aufgaben der Langzeitversorgung betraut werden. Die Gemeinden haben bereits seit jeher ihre Verantwortung in dieser gemeindenahen Aufgabe sehr gut wahrgenommen. Der Kanton konzentriert sich dagegen auf gewisse, vor allem konzeptionelle Aufgaben, welche er - gemäss Krankenversicherungsgesetz KVG - umzusetzen hat.