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Neuausrichtung der Langzeitpflege im Kanton Aargau :
Das neue Pflegegesetz geht in die zweite Runde

Der Entwurf des neuen Pflegegesetzes wurde von der Regierung anlässlich der Sitzung vom 25. April 2007 für die 2. Beratung im Grossen Rat verabschiedet. Wird das Pflegegesetz auch in der Schlussabstimmung von der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Grossen Rats zum Beschluss erhoben, ist die Inkraftsetzung per 1. Januar 2008 vorgesehen.

Am 15. Dezember 2005 hat der Grosse Rat die Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) einstimmig verabschiedet und damit die strategische Stossrichtung auch für den Bereich der Langzeitversorgung im Kanton Aargau festgelegt. Darin enthalten sind folgende strategischen Ziele: Dämpfen der Zunahme an stationären Langzeitpflegebetten mit verschiedenen Massnahmen (z.B. Übergangspflege), bessere Vernetzung, Koordination und synergetische Nutzung der Angebote in der Langzeitversorgung sowie kostenbewusstes Handeln durch ein einheitliches Finanzierungssystem. Diesen strategischen Zielen trägt das neue Pflegegesetz Rechnung.

Am 16. Januar 2007 hat der Grosse Rat den Entwurf des Pflegegesetzes vom 6. September 2006 in 1. Lesung beraten und einstimmig verabschiedet. Damit fand die zukunftsgerichtete Neuorientierung der Langzeitversorgung eine hohe Zustimmung beim Parlament.

Für die 2. Beratung übernimmt der Regierungsrat den zum Beschluss erhobenen Gesetzesentwurf mit einigen wenigen inhaltlichen Änderungsvorschlägen. So soll die Finanzierung der Ombudsstelle, soweit sich nicht Dritte finanziell beteiligen, weiterhin durch den Kanton erfolgen. Zudem wird der Begriff "Spitex-Leistungen" durch den Begriff "Leistungen im Bereich Hilfe und Pflege zu Hause" ersetzt.

Wird das Pflegegesetz in der Schlussabstimmung von der Mehrheit der Mitglieder des Grossen Rats zum Beschluss erhoben, ist die Inkraftsetzung des Pflegegesetzes ist per 1. Januar 2008 vorgesehen.

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