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Neu gilt Melde- und Bewilligungspflicht für Lebensmittelbetriebe :
Anpassung an EU-Recht verbessert Lebensmittelsicherheit

Das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene neue Lebensmittelrecht verlangt, dass alle Lebensmittelbetriebe und deren verantwortliche Personen den Behörden bekannt sind. Konsumentinnen und Konsumenten können nach Milch und Molkereiprodukten nun auch die Herkunft von Fleischprodukten zum Produzenten zurückverfolgen.

Lebensmittelbetriebe müssen seit dem 1. Januar 2006 die Aufnahme ihrer Tätigkeit und wichtige Veränderungen dem Amt für Verbraucherschutz melden. Die Meldepflicht ist umfassend geregelt und gilt auch für Einpersonenbetriebe, die nur gelegentlich oder auf Bestellung Lebensmittel abgeben, z.B. Partyservice, Krippen oder Vereinslokale. Von der Meldepflicht ausgenommen sind Einzelanlässe in kleinem Rahmen wie Schulfeste oder Basare.

Betriebe, die bereits vor dem 1.1.2006 beim Amt für Verbraucherschutz (früher Kantonales Labor) registriert waren, gelten als gemeldet. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn im Betrieb regelmässig Lebensmittelinspektionen durchgeführt wurden und Inspektions- oder Untersuchungsrapporte vorliegen.

Aktiv melden müssen sich folgende Unternehmen:
- Betriebe, die in den letzten 5 Jahren nicht inspiziert wurden
- Betriebe, die nach dem 1.1.2006 ihre Tätigkeit aufgenommen haben.
- Betriebe mit wichtigen Veränderungen (neue verantwortliche Person, Umbauten etc.).
- Betriebe, die ihre Tätigkeit aufgeben.

Den Unternehmen steht ein Meldeformular zur Verfügung, welches via Homepage www.ag.ch/verbraucherschutz oder beim Amt für Verbraucherschutz (062 835 30 20) bezogen werden kann.

Produzentenkennzeichnung nun auch für Fleischprodukte

Neu benötigen grössere Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft verarbeiten, lagern oder abgeben, ebenfalls eine Bewilligung. Metzgereien kennen die Bewilligungspflicht bereits für Schlachtanlagen. Bewilligte Betriebe erhalten eine Identifikationsnummer, welche für die Konsumentinnen und Konsumenten auf den Packungen als Länderkennzeichen und Betriebsnummer in ovalem Feld ersichtlich ist. Durch die Kennzeichnung kann der Weg bis zum Produzenten zurückverfolgt und dadurch die Lebensmittelsicherheit erhöht werden. Für Milch und Milchprodukte befinden sich die Identifikationsnummern bereits seit einiger Zeit auf Milchpackungen und Molkereiprodukten.

  • Departement Gesundheit und Soziales