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Neben Massnahmen bei den Ausgaben und im Personalbereich sind auch Massnahmen auf der Einnahmenseite unabdingbar :
Regierungsrat hat am 27. April und 4. Mai 2016 in erster Lesung den Aufgaben- und Finanzplan 2017–2020 beraten

Der Regierungsrat hat Anfang März 2016 über die anhaltend schwierige finanzpolitische Situation des Kantons Aargau informiert, die auch den Aufgaben- und Finanzplan AFP 2017–2020 prägt. Die erste Lesung der Vorlage bestätigt die Analyse der Finanzlage: Es braucht einschneidende Massnahmen auf der Ausgaben- und auch auf der Einnahmenseite, um drohende jährliche Defizite von 150 bis 230 Millionen Franken verhindern zu können. Der Regierungsrat hat am 4. Mai 2016 das Vorgehenskonzept "Sanierungsmassnahmen AFP 2017–2020" verabschiedet.

Mit der Leistungsanalyse und den Entlastungsmassnahmen 2016 wurden in den letzten Jahren Massnahmen im Umfang von rund 200 Millionen Franken erarbeitet und bereits teilweise umgesetzt, um den Aargauer Staatshaushalt ausgeglichen gestalten zu können. Die Erkenntnisse nach der ersten Lesung des AFP 2017–2020 bestätigen die Einschätzung von Anfang März 2016, dass die Anstrengungen der letzten Jahre nicht genügen, um die absehbaren Zusatzbelastungen in diversen Aufgabenbereichen bewältigen zu können. Dazu gehören die Spitalfinanzierung, die Ergänzungsleistungen, der Volksschulbereich, der Bereich Sonderschulung, Heime und Werkstätten usw. Sie verzeichnen gegenüber dem AFP 2016–2019 Mehraufwände von jährlich gesamthaft 60 bis 85 Millionen Franken. Ohne umfassende Sanierungsmassnahmen drohen dem Kanton Aargau gemäss heutigem Kenntnisstand während der ganzen AFP Periode 2017–2020 jährliche Defizite von 150 Millionen Franken (Budgetjahr 2017) bis 230 Millionen Franken (Planjahre 2018-2020).

Massnahmen auf der Ausgabenseite und im Personalbereich…

Der Regierungsrat hat am 4. Mai 2016 nach der ersten Lesung das Vorgehenskonzept "Sanierungsmassnahmen AFP 2017–2020" verabschiedet und eine Reihe von Massnahmen beraten. Um den finanzpolitischen Herausforderungen wirksam begegnen zu können, sind erneut einschneidende Massnahmen auf der Ausgabenseite erforderlich, die weitere spürbare Reduktionen von Leistungen und Aufgaben des Kantons mit sich bringen. Davon sind alle Politikbereiche betroffen. Sanierungsmassnahmen werden insbesondere auch dort geprüft, wo starke Kostensteigerungen stattfinden.

Im Rahmen des AFP 2017–2020 werden wiederum auch Massnahmen im Personalbereich unumgänglich sein. Der Regierungsrat verzichtet auf die Vorgabe einer pauschalen Zielgrösse für einen Stellenabbau. Der Abbau von Aufgaben und Leistungen kann jedoch in den betroffenen Bereichen zu einer Stellenreduktion führen.

…aber auch auf der Einnahmenseite unabdingbar

Der Regierungsrat prüft auf der Einnahmenseite unter anderem als Option eine Steuererhöhung sowie die Möglichkeit einer befristeten Aussetzung der Schuldentilgung bei den Sonderlasten des Kantons aufgrund schwieriger Finanzlage. Die Analyse zeigt, dass sich die finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Kantons nicht alleine aufgrund der Euro-Franken-Thematik oder der wirtschaftlichen Lage negativ entwickeln, sondern auch strukturell bedingt. Wichtige Faktoren sind das starke Bevölkerungswachstum im Aargau sowie die demografischen Veränderungen, die insbesondere auch die Kantone stark belasten. Diese Entwicklungen können nicht alleine durch Aufgaben-, Leistungs- oder Personalabbau aufgefangen werden. Aus diesem Grund sind für einen ausgeglichenen Staatshaushalt und eine künftige Weiterentwicklung des Kantons Aargau auch Massnahmen auf der Einnahmenseite unabdingbar.

In den nächsten Wochen werden gemäss des vom Regierungsrat am 4. Mai 2016 verabschiedeten Vorgehenskonzepts die Sanierungsmassnahmen AFP 2017–2020 weiter entwickelt und konkretisiert.

Streichung Steueranteil Grundbuchabgaben würde schlechte Finanzlage unnötig verschärfen

Die erste Lesung des AFP 2017–2020 bestätigt den Regierungsrat darin, die am 5. Juni 2016 zur Abstimmung stehende Streichung des Steueranteils der Grundbuchabgaben zur Ablehnung zu empfehlen. Beim Verzicht auf die Besteuerung von grundbuchlichen Vorgängen wie Eigentumsübertragungen an Liegenschaften und Errichtungen von Schuldbriefen würden dem Kanton jährlich bis zu rund 33 Millionen Franken fehlen; dies entspricht rund zwei Steuerprozenten. Ein Verzicht auf diese Einnahmen würde die Finanzlage des Kantons unnötig verschärfen.

Eine Beibehaltung des Steueranteils ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Handänderungsabgaben im Aargau im interkantonalen Vergleich tief sind und keinen Standortnachteil für den Kanton bedeuten; eine Abschaffung würde demnach keinen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen. Von einer Reduktion der Grundbuchabgabe würde die grosse Mehrheit der (angehenden) Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer nicht profitieren, da sie im Normalfall während ihrer Lebenszeit nur von ein bis zwei Handänderungen betroffen sind.

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