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Natur und Landschaft sind Teil der Standortqualität :
Regierungsrat überweist Botschaft zum Naturschutzprogramm 2020 an den Grossen Rat

Der Regierungsrat hat Kredit und Leistungsauftrag für die erste Etappe des Programms Natur 2020 zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Naturnahe Landschaftsräume erhalten, vernetzen und fördern bleibt ein wichtiges Ziel im Wachstumskanton Aargau. Ein Ziel, das auch in der Vernehmlassung unbestritten war.

26 Parteien und Verbände haben sich an der Anhörung zum neuen kantonalen Naturschutzprogramm beteiligt. Der Regierungsrat ist erfreut über die grosse, grundsätzliche Zustimmung zum vorliegenden Entwurf. In den Rückmeldungen kommt der klare Wille zum Ausdruck, das erfolgreiche Programm Natur 2010 mit leicht angepassten Schwerpunkten in Form von Natur 2020 weiterzuführen. Mehrfach wurde in den Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die vielfältige Natur und Landschaft einen wichtigen Beitrag für die Lebensqualität im Aargau darstellt und daher als wesentlicher Standortfaktor gilt.

Schutz und Erhaltung von Natur und Landschaft sind vielschichtige, permanente Herausforderungen. Dementsprechend wurde in der Vernehmlassung verschiedentlich gefordert, die Umsetzung ausgewählter Teilziele mit mehr Mitteln zu unterstützen. Auf der anderen Seite wurde verlangt, die Beiträge für die klassischen Naturschutzaufgaben zu kürzen und stattdessen für zusätzliche ökologische Bewirtschaftungsvereinbarungen mit Landwirtschaftsbetrieben zu verwenden.

Der Regierungsrat erachtet die jetzt vorliegende Botschaft als ausgewogene und an den Realitäten orientierte Lösung. Einerseits ist der Spielraum für zusätzliche finanzielle Mittel begrenzt und andererseits ist trotz den erzielten Erfolgen der Druck auf Natur und Landschaft weiterhin gross. Eine Reduktion der Mittel würde das bisher Erreichte gefährden und gleichzeitig zu einem Verlust der getätigten Investitionen führen. Dazu kommt, dass der Bund mittels rechtlichen Vorgaben und finanziellen Beiträgen erheblichen Einfluss auf die kantonalen Prioritäten nimmt.

Massnahmen zur Förderung von Arten, für die der Aargau eine grosse Verantwortung hat, bleiben eine Kernaufgabe. Der Umgang mit eingeführten, nicht einheimischen, invasiven Arten beispielsweise dem japanischen Knöterich oder der Goldrute bleibt eine grosse Herausforderung. Deren Bekämpfung soll intensiviert werden. Schliesslich soll auch die Förderung und Vernetzung naturnaher Flächen im Siedlungsgebiet verstärkt unterstützt werden.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Bewilligung eines Kredits von netto 9,87 Millionen Franken für die Etappe 2011-2015 des Programms Natur 2020.

Der Bericht zum Programm Natur 2020 ist auf dem Internet unter www.ag.ch/alg verfügbar.

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