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Nahe am Kompromiss beim Steuergesetz :
Spezialkommission beendet 2. Lesung

Bei den Gesetzesberatungen zeichnet sich ein Kompromiss ab. Nachdem die Vorlage des Grossen Rates aus der 1. Lesung noch Steuerausfälle von 90 Mio. Franken beim Kanton und 60 Mio. Franken bei den Gemeinden enthalten hat, resultieren jetzt noch Mindereinnahmen von 23,5 Mio. Franken beim Kanton respektive 0,8 Mio. Franken bei den Gemeinden. Der Regierungsrat stimmt diesem Ergebnis weitgehend zu.

Die grossrätliche Kommission zur Vorberatung des neuen Steuergesetzes hat am vergangenen Montag ihre Arbeit abgeschlossen und die Anträge für die kommende 2. Beratung im Grossen Rat beschlossen. Die Reduzierung der künftigen Steuerausfälle ergibt sich aus zwei Gründen: Erstens durch Kompromisse bei einzelnen Sachfragen - wobei alle Seiten, auch der Regierungsrat, mit einer offenen Haltung tragfähige Lösungen ermöglichten. Zweitens werden die rund 33 Mio. resp. 31 Mio. Franken Mehreinnahmen, die dem Kanton und den Gemeinden infolge der Allgemeinen Neuschätzung der Liegenschaften teilweise bereits ab 1999 und vollumfänglich ab 2001 anfallen, im Rahmen der Steuergesetzrevision an die Steuerpflichtigen zurückgegeben, worüber sich Regierungsrat und Grosser Rat ab Beginn einig waren.

Neuschätzung der Liegenschaften vollumfänglich kompensiert

Entgegen dem Antrag des Regierungsrates, der die Vermögenssteuerwerte bei der Allgemeinen Neuschätzung um durchschnittlich 109% erhöhen wollte, beantragt die Komission dem Grossen Rat nur eine Erhöhung um 94%. Der tiefere Eckwert ergibt sich daraus, dass bei der Schätzung der Liegenschaften eine erweiterte Schätzungstoleranz von 10% eingeräumt wird. Sowohl nach Meinung der Kommission wie nach Meinung der Regierung handelt es sich dabei um die äusserste Grenze des verfasssungsrechtlich gerade noch verantwortbaren. Die vom Regierungsrat als Erleichterung beantragte Reduktion der Eigenmietwerte um durchschnittlich 5% wird von der Kommission mitgetragen, nachdem das Schätzungsverfahren durch neutrale Experten überprüft und für korrekt befunden worden ist.

Nur noch wenige Differenzen

Nach dem Willen der Kommission sollen künftig die Mitgliederbeiträge an Berufsorganisationen separat abgezogen werden können, ebenso soll ein Abzug von Fr. 3?000.- bei der Betreuung von pflegebedürftigen, im gleichen Haushalt wohnenden Personen gewährt werden. Der Kinderabzug soll für alle Kinder Fr. 6?400.- betragen. Das Bauland soll weiterhin zum Mittel aus Ertrags- und Verkehrswert besteuert werden. Beim Unternehmenssteuerrecht belässt die Kommission die 2. Tarifstufe gemäss regierungsrätlichem Antrag bei 11%, erhöht jedoch den Sockelbetrag für die Besteuerung nach der unteren Tarifstufe von Fr. 30?000.- auf Fr. 100?000.-. Den Kapitalsteuersatz bei den Holdinggesellschaften will die Kommission von 0,3%o auf 0,15%o senken.

Differenzen zwischen Kommission und Regierungsrat bestehen noch beim Grundstückgewinnsteuertarif, wo der Regierungsrat am Endlostarif von 10% ab dem 25. Besitzesjahr gestützt auf ein schlüssiges verfassungsrechtliches Gutachten festhält (Kommission: 5%), und beim gesetzlichen Grundpfandrecht, für welches sich auch der Grosse Rat in erster Lesung entgegen der Kommission ausgesprochen hat.

Der Regierungsrat betrachtet die Kommissionsfassung bezüglich der finanziellen Ausfälle gerade noch als knapp tragbar, sofern nicht weitergehende Anträge das Konzept der Kommission wieder gefährden.

  • Staatskanzlei