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Nachtragskredite II: 47 Millionen Franken notwendig :
Der Regierungsrat hat die zweiten Nachtragskredite 2002 verabschiedet.

Der Regierungsrat beantragt in einer zweiten Tranche einen Nachtragskredit von 47 Millionen Franken. Nicht beeinflussbare Faktoren wie beispielsweise die steigenden Rentenleistungen haben dazugeführt, dass die Nachtragskredite höher als früher ausfallen. Gesamthaft beläuft sich die Nettobelastung in diesem Jahr auf rund 80 Millionen Franken.

Nachtragskredite müssen dem Grossen Rat beantragt werden, wenn zusätzliche Finanzmittel wegen nicht vorhersehbaren Entwicklungen gegenüber dem Budget erforderlich sind. Verglichen mit den Vorjahren haben die zweiten Nachtrags-kredite in diesem Jahr deutlich zugenommen. Sie belaufen sich auf gesamthaft rund 47 Millionen Franken.

18 Millionen Franken davon müssen für die Lehrpersonen der Volksschule aufgewendet werden. Verantwortlich für diesen Mehraufwand sind Veränderungen in der Altersstruktur der Lehrpersonen und dadurch entstandene Verschiebungen zu höher entlöhnten Stellen (Oberstufe und Einschulungsklassen) sowie eine höhere Zahl an Abteilungen als dies auf der Basis des Schuljahres 2000/2001 geplant worden war. Steigende Renten- und Freizügigkeitsleistungen der Lehrerpensionsversicherung führen zu Mehrausgaben von 11 Millionen Franken. Weiter kosten zusätzliche Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 7 Millionen Franken.

Alle diese Mehrausgaben sind durch Bundesrecht vorgeschrieben oder basieren auf der gesetzlich festgelegten Aufgabenerfüllung im Volksschulwesen. Sie entziehen sich damit weitgehend dem Steuerungseinfluss des Kantons.

Grössere Nachtragskredite sind auch für die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken mit 2.3 Millionen Franken und für Forderungsverluste bei den Justizbehörden mit 1.4 Millionen Franken notwendig. Daneben werden dem Grossen Rat eine Reihe von kleineren Nachtragskrediten beantragt.

Teure Sockelbeiträge

Mit den bereits vom Grossen Rat bewilligten Nachtrags-kredite 2002 (1. Teil), den zusätzlichen Mitteln für die Rettungs-grabungen der Spielmannwiese in Windisch und den für die Jahre 2001 und 2002 neu geschuldeten Sockelbeiträgen für Halbprivat- und Privatversicherte belaufen sich sämtliche Nachtragskredite für das ganze Jahre 2002 auf rund 100 Millionen Franken brutto (ohne Kompensationen). Die Sockelbeiträge an die Krankenversicherer machen dabei 41 Millionen Franken aus und wurden aufgrund eines dringlichen Bundesbeschlusses den Kantonen überbunden.

Nachtragskredite teilweise kompensiert

Dank Reduktionen bei anderen Ausgaben und Mehreinnahmen können diese Nachtragskredite teilweise kompensiert werden. Rund 20 Millionen Franken an Kompensationen stehen bereits fest. Ein weiterer Teil wird aufgrund der Erfahrungen von früheren Jahren und von Hochrechnungen des laufenden Jahres - insbesondere bei den Steuereinnahmen - noch möglich sein. Dennoch muss mit einem Defizit in der Rechnung 2002 gerechnet werden.

  • Staatskanzlei