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Nachhaltige räumliche Entwicklung im Fokus :
Revidierter Richtplan auf dem Weg zum Grossen Rat

Während der öffentlichen Mitwirkung zur Gesamtrevision des Richtplans vom Herbst 2010 sind rund 2'300 Eingaben von knapp 600 Mitwirkenden eingegangen. Nach einer gründlichen Bereinigung des Richtplanentwurfs überweist ihn der Regierungsrat jetzt dem Grossen Rat zur Beschlussfassung.

Der aktuelle kantonale Richtplan das zentrale Instrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung ist am 17. Dezember 1996 vom Grossen Rat beschlossen worden. Seither wurden viele Anpassungen vorgenommen, so dass der Richtplan an Übersichtlichkeit eingebüsst hat. Zudem müssen die im Richtplan enthaltenen Themen und die allgemeinen Texte aktualisiert werden.

Berücksichtigung aktueller wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen

Mit der Gesamtrevision des Richtplans nimmt der Regierungsrat die nachhaltige Entwicklung des Kantons Aargau konsequent auf. Der revidierte Richtplan wird auf die bereits vom Grossen Rat genehmigten kantonalen Strategien und Planungsberichte ausgerichtet. Er zeigt Raumstrukturen und Strategien auf, welche wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedürfnisse und Entwicklungen berücksichtigen sowie die innere Siedlungsentwicklung und bessere Nutzung bestehender Bauzonen anstelle der flächenhaften Ausdehnung der Siedlungsgebiete priorisieren. Die prognostizierten demografischen Entwicklungen werden ebenfalls aufgenommen.

Aufgrund der laufenden Diskussion werden neue Entwicklungen zum Thema Energie noch nicht in den revidierten Richtplan aufgenommen. Soweit sich aus den energiepolitischen Diskussionen Handlungsbedarf ergibt, werden zu einem späteren Zeitpunkt Einzelanpassungen vorgenommen.

Viel beachtete öffentliche Mitwirkung

Vom 27. September bis 23. Dezember 2010 hat der Regierungsrat eine öffentliche Mitwirkung zum Richtplanentwurf durchgeführt. Dabei sind rund 2'300 Eingaben von knapp 600 Mitwirkenden eingegangen. Vielen Anträgen inhaltlicher Natur konnte vollständig entsprochen werden, andere haben zu Anpassungen der Strategien, Planungsgrundsätze und Planungsanweisungen geführt. Am meisten Eingaben wurden zum Sachbereich Mobilität gemacht, gefolgt von der Energie.

Die wichtigsten Ergebnisse der Vernehmlassung und Mitwirkung sind generell und nach Richtplankapitel in einer Beilage zur Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat festgehalten. Die vollständigen Resultate der öffentlichen Mitwirkung werden im Internet unter www.ag.ch/raumentwicklung publiziert. Bei der Erarbeitung der Gesamtrevision und bei der Auswertung der Vernehmlassung und Mitwirkung hat sich gezeigt, dass einzelne Themen weitere, umfassende Abklärungen erfordern, bevor sie in den Richtplan aufgenommen werden können. Dies führt zu spezifischen Anpassungspaketen, die dem Grossen Rat nach der Gesamtrevision vorgelegt werden.

Der Regierungsrat überweist nun die Botschaft zur Gesamtrevision des Richtplans an den Grossen Rat. Wenn die Behandlung der Vorlage nach Fahrplan läuft, verfügt der Aargau im Herbst dieses Jahres über einen topaktuellen und übersichtlichen neuen Richtplan.

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