Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Motorfahrzeugabgabe für Elektrofahrzeuge wird reduziert :
Regierungsrat ordnet neue Berechnungspraxis ab 2012 an

Für Elektrofahrzeuge ist nach dem heute gültigen Modell im Aargau eine bis zu siebenmal höhere Fahrzeugabgabe zu bezahlen als für Benzin- oder Dieselfahrzeuge mit vergleichbarer Leistung. Der Regierungsrat hat nun angeordnet, dass diese verfassungswidrige Praxis ab 2012 korrigiert wird.

Die Besteuerung von Elektrofahrzeugen ist aufgrund des geltenden Rechts unverhältnismässig hoch. Bei einer vergleichbaren Antriebsleistung resultieren für Elektrofahrzeuge im Mittel bis zu siebenmal höhere Abgaben als bei mit Hubkolbenmotor angetriebenen Fahrzeugen. Diese Ungleichbehandlung ist durch keine objektiven Gründe gerechtfertigt. Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, dass die bisherige Praxis der Besteuerung von Elektromobilen verfassungswidrig ist und nicht mehr weitergeführt werden darf.

Die bisherige Praxis stützt sich auf das Dekret über Steuern und Gebühren im Strassenverkehr von 1977. Damals bestanden noch wenig Erfahrungen mit Elektromobilen. Mit dem Auftreten von leistungsstarken, serienmässig hergestellten Elektrofahrzeugen in den letzten Jahren wurde die Ungleichbehandlung gegenüber konventionell angetriebenen Fahrzeugen erkannt. Die steuerliche Benachteiligung von Elektrofahrzeugen sollte auf Vorschlag des Regierungsrats schon mit dem Motorfahrzeugabgabengesetz eliminiert werden, für welches der Grosse Rat jedoch am 24. August 2010 ein Eintreten abgelehnt hat.

Mit der nun vom Regierungsrat angeordneten Änderung der Berechnungspraxis werden Elektrofahrzeuge ab dem 1. Januar 2012 gleich hoch besteuert wie Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselantrieb mit gleicher Leistung.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat