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Möhlin: Tötungsdelikt in Wohnung (Nachtrag)

Bei der am Montag, 20. Mai 2013 in Möhlin aufgefundenen weiblichen Leiche handelt es sich um eine 38-jährige Portugiesin. Gemäss heutigem Stand der Untersuchungen wurde sie von ihrem getrennt lebenden Ehemann getötet.

Der 42-jährige Portugiese hat in einer ersten Einvernahme gestanden, dass er am Pfingstmontag die Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau aufsuchte und diese getötet habe. Während des Tatvorganges haben sich keine weiteren Personen in der Wohnung befunden.

Das Ehepaar lebte seit November 2012 getrennt und hat einen gemeinsamen 14-jährigen Sohn, welcher seit kurzer Zeit beim Vater untergebracht war.

Antrag auf Untersuchungshaft

Die Todesursache ist vom Rechtsmedizinischen Institut Bern noch abschliessend zu klären. Die bis anhin getätigten Untersuchungen ergaben jedoch keine Hinweise darauf, dass eine Tatwaffe im Spiel war.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wird beim Zwangsmassnahmengericht Antrag auf Untersuchungshaft stellen. Der Täter verfügt über keine Vorstrafen.

Selbstanzeige

Der geständige Beschuldigte hat sich am Montagnachmittag, 20. Mai 2013, um ca. 13.30 Uhr auf dem Polizeiposten Rheinfelden gemeldet und angegeben, dass er seine Frau getötet habe. Die daraufhin ausgerückten Polizeipatroullien sowie ein Ambulanzteam trafen am Tatort auf die bereits leblose Ehefrau des Beschuldigten. Aufgrund der angetroffenen Situation und den ersten Erkenntnissen war klar, dass es sich um ein Tötungsdelikt handelt.

(Vgl. auch Medienmitteilung der Kantonspolizei Aargau vom 20. März 2013)

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres