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Mögliche Fehlentwicklung im Finanzausgleich vermeiden :
Einleitung eines Vernehmlassungsverfahrens

Die geltenden Regeln des aargauischen Finanzausgleichs können dazu führen, dass die den finanzschwachen Gemeinden auszurichtenden Beiträge gekürzt werden müssen und gleichzeitig die Reserven des Finanzausgleichsfonds weiter anwachsen. Mit einer punktuellen Änderung des Finanzausgleichsgesetzes soll diese unerwünschte Entwicklung rechtzeitig verhindert werden.

Die konjunkturelle Entwicklung der Wirtschaft hat auch Auswirkungen auf die Finanzlage der Gemeinden und damit auf den Finanzausgleich. In Zeiten der Hochkonjunktur weisen die Gemeinden durch ihre Investitionstätigkeit und den damit verbundenen Mittelbedarf für die Verzinsung und Amortisation ihrer Schulden einen erhöhten Finanzbedarf aus. In Zeiten von Stagnation und Rezession bildet sich der Mittelbedarf durch Sparanstrengungen und niedrigere Zinssätze zurück.

Diese Verhältnisse haben in den letzten Jahren im Finanzausgleich eine starke Abnahme der zusätzlichen Beiträge zur Behebung von Ueberschuldungssituationen sowie eine leichte Abnahme der ordentlichen Beiträge bewirkt.

In den kommenden Jahren haben die Gemeinden finanzielle Mehrbelastungen zu tragen, die durch verschiedene Gesetzesänderungen beim Bund und beim Kanton ausgelöst werden. Damit wird der Bedarf an Mitteln für den ordentlichen Finanzausgleich wieder ansteigen. Obwohl sich auch der Bedarf an zusätzlichen Finanzausgleichsbeiträgen leicht erhöhen wird, dürfte im Finanzausgleich der unerwünschte Effekt eintreten, dass ordentliche Beiträge linear zu kürzen sind und gleichzeitig der Fondsbestand weiter ansteigt.

Diese unerwünschte Wirkung soll damit verhindert werden, dass der Regierungsrat inskünftig den Mittel-einsatz für die ordentlichen Beiträge zwischen 50% und 100% der Erträge des Finanzausgleichs variieren kann. Der bisherige Kompetenzrahmen liegt zwischen 50% und 80%. Damit wird für einen optimalen Mittel-einsatz genügend Flexibilität geschaffen. Es wird dadurch auch möglich, die Entwicklung des Fondsbestandes besser zu steuern.

Eine weitergehende Finanzausgleichsrevision ist heute nicht angezeigt. Im Rahmen des Projektes Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden wird eine umfassende Überprüfung dieses Ausgleichsinstrumentes erfolgen.

  • Staatskanzlei