Moderne Rechtsgrundlagen für die Energiepolitik
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Neues Energiegesetz und -verordnung treten per 1. September 2012 in Kraft
Der Regierungsrat hat das revidierte Energiegesetz per 1. September 2012 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er die neue Verordnung verabschiedet, welche mit dem neuen Energiegesetz in Kraft tritt. Ebenfalls beschlossen hat der Regierungsrat die Netzgebietszuweisung für die Detailversorgung der Kunden im Kanton Aargau.
Das neue Energiegesetz erlaubt es dem Kanton Aargau, die wachsenden Herausforderungen im Energie- und Klimabereich aktiv aufzunehmen. Mit der kantonalen Energieplanung kann die Energiepolitik längerfristig geplant und die Ziele den Rahmenbedingungen angepasst werden. Zudem wird es möglich sein, die Zielerreichung zu überprüfen und die notwendigen Massnahmen zur Zielerreichung aufzuzeigen.
Mit dem neuen Energiegesetz werden die Aufgaben aufgenommen, welche sich aus dem Stromversorgungsgesetz des Bundes für die Kantone ergeben. Deshalb hat der Regierungsrat die Gebiete der Stromversorger für die Detailversorgung im ganzen Kanton bezeichnet. Dank dem neuen Energiegesetz erhält der Kanton ein Instrument, mit welchem er den gestiegenen Anforderungen der Energie- und Klimapolitik in den nächsten Jahren begegnen kann.
Die wichtigsten Neuerungen
Neue Heizungen dürfen nur noch mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, wenn keine energieeffizientere Heizungsanlagen mit geringerem CO2-Ausstoss zur Verfügung stehen. Der Bau von neuen ortsfesten Widerstandsheizungen zur Gebäudeheizung ist nicht mehr zulässig. Der Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen mit Wasserverteilsystem ist ebenfalls nicht mehr zulässig, sofern der Ersatz durch andere Heizungssysteme wirtschaftlich tragbar ist. Damit kann sichergestellt werden, dass hochwertiger Strom sinnvoll eingesetzt wird. Komfortheizungen sind weiterhin erlaubt.
Der Kanton Aargau führt das Grossverbrauchermodell ein. Grosse Energieverbraucher sind neu verpflichtet, ihren Energieverbrauch zu beobachten und zumutbare Massnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs zu treffen. Bei eigenen Bauten und Anlagen sorgen der Kanton Aargau und die Gemeinden für eine nachhaltige und effiziente Verwendung der Energie und achten auf die Beschaffung von erneuerbarer Energie. Der Kanton kann neu auch Massnahmen in der Mobilität, insbesondere im Bereich von Infrastruktur, Antriebssystemen und CO2-armer Mobilität, erlassen.
Die bisher erfolgreichen Fördermassnahmen sowie die Information, Beratung, Aus-, Weiter- und Fortbildung von Fachleuten und Privaten sollen weitergeführt werden. Der Regierungsrat kann eine minimale energetische Effizienz für Energieerzeugungsanlagen festlegen. Dank einer Betriebsbewilligung für grössere Anlagen kann der Kanton Einfluss auf die Betriebssicherheit nehmen, Risiko- und Haftungsfragen klären und einen für geordneten Rückbau sorgen.
Die Umsetzung von Energiegesetz und -verordnung wird der Kanton nun zusammen mit den Gemeinden an die Hand nehmen. Zum Auftakt finden verschiedene Informationsveranstaltungen für Gemeindebehörden statt.