Mit Entwicklungsleitbild 2021–2030 und neuem Strukturprogramm den Wohn- und Arbeitsstandort Kanton Aargau stärken
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Regierungsrat sieht in seiner strategischen Mittel- und Langfristplanung trotz Corona-Unsicherheiten Gestaltungsspielraum für wichtige Zukunftsinvestitionen
Mit dem Entwicklungsleitbild ELB 2021–2030 und der finanziellen Langfristperspektive richtet der Regierungsrat den Blick in die Zukunft und legt die strategischen Schwerpunkte für die nächsten zehn Jahre fest. Der Kantonshaushalt soll weiter stabilisiert und mit verschiedenen Massnahmen eine nachhaltige Stärkung des Wirtschaftsstandortes, des Klimaschutzes und der Wohn- und Lebensqualität im Kanton Aargau sichergestellt werden. Bei den Steuern will der Regierungsrat Voraussetzungen und Anreize für innovative unternehmerische Aktivitäten respektive neue Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung schaffen. Bestehende Programme und Vorhaben in den Bereichen Gesundheitsplanung, Bildungsprojekte, Biodiversität und Digitalisierung / Smart Aargau werden weitergeführt. Daneben lanciert der Regierungsrat ein neues Programm "Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort".
"Gerade in Zeiten grosser Unsicherheit ist es besonders wichtig, vorausschauend den Blick in die weitere Zukunft zu richten und sich mit den Umfeldentwicklungen und den grössten Herausforderungen und Chancen für den Kanton Aargau auseinanderzusetzen", erklärt Landamman Stephan Attiger. "Es gilt heute schon, die Voraussetzungen für den Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau weiter zu verbessern, damit sich die Gesellschaft und die Wirtschaft nach der Bewältigung der Pandemie umso stärker entfalten können."
Die Covid-19-Pandemie ist eine Breitbandkrise und betrifft praktisch alle Politikbereiche. Sie ist heute noch nicht überstanden. "Der Regierungsrat ist aber zuversichtlich, dass mit der gegenwärtigen Impfoffensive der Wendepunkt erreicht werden kann", erläutert Landamman Stephan Attiger. "Der Regierungsrat will mit seiner Mittel- bis Langfristplanung bewusst Orientierungspunkte setzen und den Blick in die Zukunft schärfen." Er behält sich dabei vor, das Entwicklungsleitbild zur Mitte der Legislaturperiode 2023 zu überprüfen und gegebenenfalls zu justieren.
Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau stärken
Im ELB 2021–2030 befasst sich der Regierungsrat mit der Frage, wo und wie der Kanton Aargau in zehn Jahren stehen wird. Dabei geht es auch um die wichtigsten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklungen, die den Kanton prägen werden. Das ELB 2021–2030 umfasst neu ein Zukunftsbild "Aargau 2030". Dieses zeigt, in welche Richtung sich der Aargau bis 2030 entwickeln soll: "Als Kanton mit der viertgrössten Bevölkerung verbessert der Aargau die Rahmenbedingungen weiter, um die guten Standorteigenschaften gezielter zu nutzen, attraktive Wohn- und Arbeitsstandorte zu bieten und die Wirtschaftsleistung zu erhöhen – zum Wohle der Gesellschaft und unter Wahrung der natürlichen Ressourcen."
Der Regierungsrat präsentiert am 28. April 2021 an der Medienkonferenz seine sieben ELB-Strategien mit den zugehörigen Stossrichtungen. Damit legt er die Wegmarken fest, wie er die Entwicklungsziele zusammen mit den Gemeinden des Kantons, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft, den Parteien und weiteren Partnern bis in zehn Jahren erreichen will.
Der Regierungsrat will Wertschöpfung ermöglichen, Wohnen und Arbeiten stärker verknüpfen, die Bildungschancen weiter erhöhen, die Gesundheitsversorgung finanzierbar und bedarfsgerecht ausgestalten, Klimaschutz und Klimaanpassung für Innovationen nutzen, den natürlichen Lebensraum gestalten und die Landwirtschaft weiterentwickeln sowie den Kantonshaushalt weiter stabilisieren und die staatliche Aufgabenerfüllung stetig modernisieren.
Gute finanzielle Ausgangslage
Im August 2020 konnte der Kanton Aargau die Haushaltssanierung erfolgreich abschliessen: In den letzten Jahren wurden die Schulden reduziert, und mit positiven Rechnungsabschlüssen konnte die Ausgleichsreserve weiter geäufnet werden. Der Kantonshaushalt steht damit auf einem stabilen Fundament und kann die finanzpolitischen Herausforderungen – unter anderem durch die Covid-19-Pandemie – bewältigen. Gleichzeitig können wichtige Investitionen zur Weiterentwicklung des Kantons finanziert werden. Das Jahresergebnis 2020 mit einem Überschuss von 288 Millionen Franken und der entsprechenden, beim Grossen Rat beantragten Einlage in die Ausgleichsreserve (Stand per Ende 2020: 772 Millionen Franken) stärken den Finanzhaushalt und schaffen zusätzliche Planungssicherheit.
Finanzieller Gestaltungsspielraum vorhanden
Die finanzielle Langfristperspektive 2021–2030 soll helfen, künftig strukturelle Defizite beziehungsweise Finanzierungslücken zu vermeiden und den finanzpolitischen Handlungsspielraum für die innovative und nachhaltige Entwicklung des Kantons gemäss ELB-Strategien zu gewährleisten.
Die finanzielle Langfristperspektive zeigt, dass der Finanzhaushalt nach einer Periode von absehbaren Defiziten gegen Ende der nächsten zehn Jahre auch ohne Mittel der Ausgleichsreserve wieder nahezu ausgeglichen ist. Dank der Ausgleichsreserve können auch die kurz- und mittelfristig absehbaren Fehlbeträge aufgefangen werden. Der Kanton Aargau hat einen genügend grossen Gestaltungsspielraum, um den Wirtschaftsstandort gezielt zu stärken. "Jetzt geht es darum, dass die Aargauer Unternehmen so unbeschadet wie möglich aus der Corona-Krise herauskommen, wieder in ihre Infrastruktur und in Arbeitsplätze investieren können und somit letztlich mit ihrem Erfolg auch das Aargauer Steuersubstrat stärken", fasst Finanzdirektor Markus Dieth zusammen.
Steuerliche Anreize schaffen
"Mit einen Massnahmenpaket Steuern will der Regierungsrat klare Rahmenbedingungen für den Wohn- und Wirtschaftsstandort schaffen", unterstreicht Finanzdirektor Markus Dieth. Dazu wird dem Grossen Rat im ersten Quartal 2022 ein Planungsbericht vorgelegt, damit hinsichtlich Prioritäten und Stossrichtungen eine vertiefte Debatte stattfinden kann. Eine steuerliche Massnahme wird vorgezogen und soll bereits auf 2022 umgesetzt werden: Die tarifliche Entlastung von ertragsstarken Unternehmen. Weil die Gemeinden wegen der zeitnahen Umsetzung keine Planungs- und Handlungsmöglichkeiten für das Auffangen der Mindereinnahmen haben, kompensiert der Kanton die Mindereinnahmen während 4 Jahren teilweise. Längerfristig profitieren Kanton und Gemeinden dank der dynamischen Effekte von den positiven Auswirkungen der Gewinnsteuersenkung.
Weitere Massnahmen zur Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Aargau
Trotz der von Seiten der Grossbanken UBS und CS attestierten guten Standortqualitäten fällt der Kanton Aargau seit 2015 im Ressourcenindex des Nationalen Finanzausgleichs gegenüber den anderen Kantonen zurück. Seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – gemessen am Bruttoinlandprodukt pro Kopf – ist stark unterdurchschnittlich.
Neben dem Massnahmenpaket Steuern werden deshalb mit einem neuen Programm "Aargau 2030 – Stärkung Wohn-und Wirtschaftsstandort" weitere Stossrichtungen aus dem ELB mit einem übergeordneten, interdepartementalen Ansatz über die Staatsebenen hinaus angegangen. Diese Stossrichtungen fokussieren auf Verbesserungsmöglichkeiten, die während einer Vorphase 2020 analysiert wurden und nun in verschiedenen Teilprojekten realisiert werden. Die Teilprojekte fokussieren auf die interdisziplinären Bereiche Arealentwicklung, strategischer Landerwerb, Förderung ressourcenschonender Innovationen, Weiterbildung und berufliche Mobilität von Fachkräften, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Well-Being Aargau, periodische Wanderungsbefragung sowie die Weiterentwicklung der steuerlichen Massnahmen. Der Regierungsrat will die Gemeinden, die Wirtschaftsverbände und weitere Stakeholder partnerschaftlich in die Umsetzung des Programms einbeziehen.
"Aargau 2030 – Für die Menschen im Aargau"
Mit dem ELB 2021–2030 und der finanziellen Langfristperspektive richtet der Regierungsrat den Blick in die Zukunft und legt die strategischen Schwerpunkte für die nächsten zehn Jahre fest. Das Entwicklungsleitbild umfasst vier Teile:
- das Zukunftsbild "Aargau 2030",
- sieben auf das Zukunftsbild ausgerichtete Strategien,
- vier Handlungsgrundsätze für die Umsetzung
- sowie die finanzielle Langfristperspektive, die den finanziellen Rahmen zeichnet, in welchem die Strategien des Regierungsrats umgesetzt werden.
Im Zukunftsbild zeigt der Regierungsrat auf, in welche Richtung sich der Kanton Aargau bis 2030 entwickeln soll. Die sieben Strategien fokussieren auf alle Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung. Sie wurden basierend auf Erkenntnissen aus fundierten Analysen entwickelt. Dazu gehören der fünfte Bericht zur Nachhaltigen Entwicklung im Kanton Aargau, Analysen zur Vorbereitung des Programms "Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau" oder zur Vorbereitung der Klimastrategie des Kantons Aargau.
Die sieben Strategien hat der Regierungsrat folgendermassen definiert:
Wertschöpfung ermöglichen: Rahmenbedingungen für die Wirtschaft weiter optimieren; Wettbewerbsfähigkeit der bestehenden Wirtschaft unterstützen; Wegzug von Unternehmen vermeiden; Expansion von ansässigen Unternehmen fördern; wertschöpfungsstarke Unternehmen ansiedeln.
Wohnen und Arbeiten stärker verknüpfen: Wohnen und Arbeiten im Aargau enger verknüpfen und optimieren, auch mit Blick auf einkommens- und vermögensstarke Einwohnerinnen und Einwohner; Hürden für Weiterbildung senken; Integration in Arbeitsmarkt verbessern.
Bildungschancen weiter erhöhen: Berufs- oder Mittelschulabschluss für alle jungen Erwachsenen; mit familien- und schulergänzenden Betreuungsstrukturen Erwerbstätigkeit der Eltern ermöglichen; Weiterbildungsbereitschaft steigern.
Gesundheitsversorgung finanzierbar und bedarfsgerecht ausgestalten: Leistungserbringer im Gesundheitswesen eng vernetzen; Gesundheitsversorgung qualitativ hochstehend, finanziell tragbar und bedarfsgerecht ausrichten; Digitalisierung des Gesundheitssystems; selbstverantwortlicher Umgang mit Gesundheit und Krankheit.
Klimaschutz / Klimaanpassung für Innovationen nutzen: Ziele und Massnahmen Bund Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2050 auf "Netto-Null" unterstützen; Ziele Bund Anpassung Klimawandel unterstützen; kantonale Massnahmen Reduktion Treibhausgase und Anpassung Klimawandel umsetzen und als Chance für Innovationen nutzen; mit optimierten Rahmenbedingungen für Wirtschaft auf Klimaschutz und Klimaanpassung ausgerichtete Innovationsförderung stärken; Forschungs- und Hightech-Standort fördern; zu Lösungen im In- und Ausland sowie zur Wertschöpfung im Aargau beitragen.
Natürlichen Lebensraum gestalten und Landwirtschaft weiterentwickeln: Natürliche Grundlagen, insbesondere Wasser, Boden, Luft und Biodiversität beziehungsweise funktionsfähige Ökosysteme langfristig sichern; Arten- und Lebensraumvielfalt fördern, um Reaktionsfähigkeit gegenüber Veränderungen sicherzustellen; leistungsfähige, umweltschonend Produktion fördern; Ernährungssicherheit sicherstellen; Mehrwert für Konsumentinnen und Konsumenten sowie für Natur und Landschaft schaffen.
Kantonshaushalt stabilisieren und staatliche Aufgabenerfüllung modernisieren: Kantonshaushalt über eine Periode von zehn Jahren ausgeglichenen gestalten; finanziellen Handlungsspielraum für wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen und strategische Investitionen wahren; mit zeitgemässer Kommunikation und Transparenz Vertrauen in politische Entscheide sowie zum staatlichen Handeln stärken; einfacher und schneller Zugang zu staatlichen Informationen und Dienstleistungen; Weiterentwicklung Gemeindestrukturen fördern; Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinaus unterstützen.
Programm "Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort"
Die strategischen und finanzpolitischen Ziele und Stossrichtungen des ELB 2021–2030 betreffen alle Politikbereiche und werden von den einzelnen Departementen umgesetzt. Die bereits bestehenden Programme und Aktivitäten werden fortgeführt (zum Beispiel in den Bereichen Gesundheitsversorgung; Bildung; Digitalisierung/Smart Aargau; Biodiversität, Klimaschutz und Klimaanpassung). Ergänzend dazu lanciert der Regierungsrat ein Programm "Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort". Dieses dient zur koordinierten und fokussierten Umsetzung der für die Stärkung und Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit massgeblichen ELB-Regierungsschwerpunkte. Das Programm ist in acht Teilprojekte gegliedert:
Arealentwicklung: Das Teilprojekt treibt die gezielte Arealentwicklung voran und fördert die Entwicklung starker regionaler Zentren mit Innenverdichtung, um qualitativ hochwertiges Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum zu ermöglichen und um an gut erreichbaren Standorten ansiedlungs- und expansionswilligen Unternehmen die rasche Umsetzung ihrer Bauprojekte zu ermöglichen.
Strategischer Landerwerb: Der Kanton soll in Zukunft strategische Grundstücke erwerben, erschliessen und gezielt weiterverkaufen können. Als (vorübergehender) Grundeigentümer kann der Kanton Aargau die Ansiedlung wertschöpfungs¬intensiver Arbeitsplätze steuern sowie in der Raumplanung wirtschaftliche Entwicklungsschwerpunkte von kantonaler Bedeutung stärken. Hierzu werden im Teilprojekt die erforderlichen rechtlichen und finanziellen Grundlagen erarbeitet.
Förderung ressourcenschonender Innovationen: Im Teilprojekt werden Rahmenbedingungen geschaffen und Impulse gesetzt zur Förderung der Entwicklung ressourcenschonender Innovationen im Kanton Aargau (Reduktion Energieverbrauch, Erzeugung und Nutzung erneuerbare Energien, Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft – zur Schonung der begrenzten natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser, Luft und Biodiversität).
Weiterbildung und berufliche Mobilität von Fachkräften: Im Teilprojekt werden Massnahmen ergriffen und Impulse gesetzt, um die berufliche Mobilität zu fördern. Berufsleute, die in ein anderes, stark nachgefragtes Berufsfeld wechseln möchten, sollen Unterstützung durch die entsprechenden Branchenverbände, Arbeitgeber und Bildungsinstitutionen erhalten. Damit kann dem Fachkräftemangel in stark nachgefragten Berufsfeldern nachhaltig entgegengewirkt werden.
Vereinbarkeit Familie und Beruf: In den Aargauer Gemeinden, insbesondere in den regionalen Zentren, soll ein interkantonal wettbewerbsfähiges Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung mitinitiiert werden. Mit einem bedarfsgerecht und bezahlbar ausgestalteten Betreuungsangebot kann das in der ansässigen Bevölkerung vorhandene Fachkräftepotenzial besser genutzt werden.
Well-Being Aargau: Erarbeitung und Umsetzung einer Dachmarketingstrategie "Bäderkanton Aargau" in Zusammenarbeit mit Aargau Tourismus und den Bäderbetreibern in Baden, Rheinfelden, Bad Zurzach und Schinznach Bad. Von einer Stärkung der Aargauer Bäderlandschaft profitieren auch Hotellerie, Gastronomie, Kultur und Detailhandel.
Periodische Wanderungsbefragung: 2021 und wiederholend 2024 und 2028 werden Personen, die in den Aargau zugezogen sind oder aus dem Aargau weggezogen sind, zu ihren Beweggründen befragt. Die Ergebnisse dieser Umfragen werden in allen Teilprojekten benötigt.
Massnahmenpaket Steuern: Finalisierung und Umsetzung der Steuerstrategie zur klaren Positionierung des Kantons Aargau im interkantonalen Steuerwettbewerb.
Wie bereits in der Analysephase 2020 werden die exakten Zielsetzungen, Massnahmen und Meilensteine in den Teilprojektgruppen unter der jeweiligen Federführung eines Departements erarbeitet und umgesetzt. Der Regierungsrat informiert die Öffentlichkeit halbjährlich, jeweils im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans (August) und des Jahresberichts mit Jahresrechnung (März) über den Fortschritt in den verschiedenen Teilprojekten.
Für den Einbezug der Aargauer Gemeinden nutzt der Regierungsrat die bestehenden Gefässe. Der übergeordnete Einbezug erfolgt über die regelmässig stattfindenden Gespräche mit der Gemeindeammännervereinigung und den Gemeindepersonal-Fachverbänden, an Bezirksbesuchen und Gemeindeseminaren. Der projektbezogene Einbezug erfolgt je nach Teilprojekt über die Gemeindefachverbände, die Regionalplanungsverbände oder über eine direkte Beteiligung von interessierten Gemeinden an der Umsetzung.
- Botschaft 21.93
- Entwicklungsleitbild 2021–2030