Mehrheitlich positive Rückmeldungen bei der Anhörung zum neuen Allgemeinen Gebührengesetz
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Regierungsrat prüft die noch umstrittenen Punkte
Der Entwurf eines Allgemeinen Gebührengesetzes wurde in der Anhörung gesamthaft positiv aufgenommen. Der Regierungsrat prüft nun die noch umstrittenen Punkte und nimmt gewisse Änderungen an der Gesetzesvorlage vor. Auf Wunsch von verschiedenen Seiten ändert er zudem den Ablauf des Rechtsetzungsprojekts.
Das kantonale Gebührenrecht wird derzeit umfassend überprüft. Vom 2. März bis zum 31. Mai 2012 fand eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines neuen Allgemeinen Gebührengesetzes statt. Die grosse Mehrheit der eingegangenen Stellungnahmen stimmt dem Gesetzesentwurf zu. Insbesondere die neu vorgesehene Struktur des Gebührenrechts, die festgelegten materiellen Gebührengrundsätze sowie die angestrebte Effizienzsteigerung bei Gebührenerhebung und -bezug fanden grosse Unterstützung.
In der Anhörung umstritten waren in erster Linie die automatischen Gebührenanpassungen sowie die vorgesehene subsidiäre Anwendbarkeit des Allgemeinen Gebührengesetzes auf Gebühren, die von den Gemeinden erhoben werden. Zudem wurde kritisiert, dass die Vorlage ohne konkrete Zahlen zur Gebührensituation (Kosten und Erlöse) sowie ohne Dekrets- beziehungsweise Verordnungsentwürfe sehr abstrakt und deshalb noch kaum beurteilbar sei.
Regierungsrat trägt Einwendungen und Anregungen der Anhörung Rechnung
Der Regierungsrat hat entschieden, an den bisherigen materiellen Zielen der Vorlage festzuhalten, den Einwendungen und Anregungen aber so weit als möglich Rechnung zu tragen. Er fasst deshalb insbesondere den gänzlichen Verzicht der beanstandeten automatischen Gebührenanpassungen ins Auge. Zudem arbeitet er auch Varianten aus zur subsidiären Anwendbarkeit des Gesetzes auf die Gemeinden. Schliesslich soll auch dem verschiedentlich geäusserten Bedürfnis nach einer konkretisierten Entscheidgrundlage Rechnung getragen werden. Es ist deshalb vorgesehen, dem Grossen Rat ausnahmsweise bereits auf die 1. Beratung des Gebührengesetzes einen Dekretsentwurf zu unterbreiten. Auf die 2. Beratung hin erhält der Grosse Rat zudem einen Vorentwurf für eine Verordnung. Diese Änderung macht allerdings eine Anpassung des bisherigen Zeitplans erforderlich. Der Regierungsrat kann dem Grossen Rat deshalb die Botschaft zur 1. Beratung frühestens im 2. Quartal 2013 zustellen.