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Mehrheit der Kommission für Nichtwiederwahl :
Art und Weise der Vorwurfserhebung einstimmig verurteilt

Die Abklärungen der Justizkommission im Zusammenhang mit der Verschiebung der Wiederwahl von Oberrichter Ernst Roduner sind abgeschlossen. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder tritt für eine Nichtwiederwahl ein. Eine Minderheit beantragt dem Grossen Rat die Erteilung eines Verweises.

An insgesamt 23 Sitzungen hat die Subkommission "Oberrichter Roduner" der grossrätlichen Justizkommission insgesamt 20 Personen angehört und verschiedene Akten beigezogen. An ihrer letzten Sitzung vom 19. Juni 2001 hat sie ihren Schlussbericht zuhanden der Justizkommission verabschiedet. Die Justizkommission hat diesen Bericht anlässlich ihrer Sitzung vom vergangenen Freitag eingehend diskutiert und einen Bericht zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Was die Sachverhaltsfeststellung und die Wertung dieser Feststellungen anbetrifft, war sich die Subkommission einig, nicht hingegen bezüglich der Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden müssen.

Einstimmig hält die Justizkommission fest, dass es sie befremdet, dass erst unmittelbar vor der Wiederwahl verschiedene Vorwürfe vorgebracht worden sind, die teilweise Jahre zurückliegen und dies in einer fragwürdigen, undifferenzierten Weise. Im weitern verurteilt es die Justizkommission, dass Herr Rechtsanwalt Merki durch ständige Interventionen versucht hat, auf das Verfahren und die Ergebnisse der Abklärungen der Justizkommission direkt Einfluss zu nehmen.

Die Justizkommission ist mit der modernen Wissenschaft der Auffassung, dass neben den fachlichen Voraussetzungen (gute juristische Kenntnisse, speditives Schaffen) auch menschliche Qualitäten für ein Richteramt (einwandfreier Charakter, Fähigkeit, sich kritisch mit der eigenen Person und den subjektiven Prägungen auseinanderzusetzen) notwendig sind.

Was die fachlichen Voraussetzungen anbetrifft, so ist die Justizkommission zum Schluss gekommen, dass Oberrichter Dr. Ernst Roduner ohne Zweifel juristisch als sehr kompetent gilt und zielstrebig und speditiv arbeitet.

Was den persönlichen Bereich anbetrifft, so ist die Justizkommission auf Grund ihrer Abklärungen zum Schluss gekommen, dass die Mehrzahl der von Rechtsanwalt Mathias Merki und weiteren Personen in verschiedenen Eingaben vorgebrachten Vorwürfe unbegründet sind. Bei der Überprüfung der Akten ist sie aber auf ein Vorkommnis gestossen, welches bis anhin noch nicht thematisiert worden ist: Um sich im Falle eines von ihm begangenen Bagatelldeliktes (Verstoss gegen das Fischereigesetz) zu entlasten, hat Oberrichter Dr. Ernst Roduner sein Amt als Oberrichter für private Zwecke missbraucht und eine Amtsgeheimnisverletzung begangen. Dieses Vorkommnis datiert aus dem Jahr 1991.

Hinzu kommt die unkorrekte Behandlung von Mitarbeitenden in den Jahren 1998 bis 2000, die unkorrekte Behandlung der Präsidentin eines Arbeitsgerichtes im Jahre 2000 und unkorrektes Verhalten im Zusammenhang mit einem Referat anlässlich einer Richtertagung vom 4. September 2000. Allgemein hat die Justizkommission festgestellt, dass Dr. Roduner durch einen sehr autoritären Führungsstil gewissen Mitarbeitenden gegenüber die nötige Gesprächsbereitschaft vermissen liess.

Auf Grund dieser Fakten ist eine Mehrheit der Justizkommission zum Schluss gekommen, dass erhebliche Gründe bestehen, welche eine Nichtwiederwahl von Dr. Roduner rechtfertigen.

Eine Minderheit der Justizkommission ist demgegenüber zum Schluss gekommen, es bestünden keine erheblichen Gründe für eine Nichtwiederwahl, da der Vorfall im Zusammenhang mit dem Verstoss gegen das Fischereigesetz zeitlich weit zurückliegt und die Fehler in der Personalführung insbesondere in die Zeit fallen, in der Oberrichter Dr. Ernst Roduner als Obergerichtspräsident mit grösseren Führungsaufgaben als heute betraut war. Die Minderheit der Justizkommission beantragt daher dem Grossen Rat die Erteilung eines Verweises.

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