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Mehr Kantonsmittel für die familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Aargau :
Änderung der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung

Auf Anfang 2005 wird die Sozialhilfe- und Präventionsverordnung geändert. Durch den Verzicht auf den Einbezug der Gemeindebeiträge in die anrechenbaren Einnahmen wird der Kanton schliesslich etwas höhere Beiträge an Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung ausrichten.

Nach Sozialhilfe- und Präventionsgesetz unterstützt der Kanton Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, wenn sie von den Gemeinden mitgetragen werden. Der Kantonsbeitrag beträgt maximal zwanzig Prozent der anrechenbaren Betriebskosten. Aufgrund verschiedener Vorstösse im Grossen Rat hat der Regierungsrat nun beschlossen, die anrechenbaren Betriebskosten neu zu definieren.

So werden die Betriebsbeiträge der Gemeinden bei den anrechenbaren Einnahmen nicht mehr berücksichtigt, wodurch das anrechenbare Defizit grösser wird. Dies wiederum löst insgesamt einen um rund einen Drittel höheren Kantonsbeitrag aus. Seine Berechnung erfolgt aufgrund der definitiven Jahresrechnung, wobei die Einrichtungen aufgrund ihres Budgets für ein Betriebsjahr eine Akontozahlung zur Sicherstellung des Betriebs beantragen können. Im Fall einer Überdeckung wird der Kantonsbeitrag entsprechend reduziert.

  • Departement Gesundheit und Soziales