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Mehr Geld für die Fachhochschule Nordwestschweiz :
Budget wird um achtzig Millionen Franken erhöht

Die Kommission genehmigt den Leistungsauftrag der Regierungen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn an die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) für die Jahre 2012-2014.

Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat an ihrer Sitzung vom 26. August 2011 zwei Botschaften im Bereich der Fachhochschule Nordwestschweiz beraten. Einstimmig folgt sie sowohl beim Leistungsauftrag 2012-2014 als auch beim Jahresbericht 2010 den Entwürfen des Regierungsrats.

Der Leistungsauftrag 2012-2014 bildet den strategischen und finanziellen Rahmen für die dritte Leistungsauftragsperiode der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW). Darin setzt sie auf die Konsolidierung des Erreichten sowie auf einen punktuellen, gezielten Ausbau ihres Angebots insbesondere in der Pädagogischen Hochschule (PH) und bereichsspezifisch in der Forschung.

Die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) hat für die Jahre 2012 bis 2014 einen erhöhten Finanzbedarf. Für die Jahre 2012 bis 2014 wurde das Budget um 80 Millionen auf 675 Millionen Franken erhöht. Mit den zusätzlichen Mitteln kann die FHNW der Nachfrage nach zusätzlichen Studienplätzen begegnen, das Angebot und die Forschungsleistungen punktuell erweitern und insbesondere den Mehraufwand im Infrastrukturbereich infolge der Neubaubezüge finanzieren. Der Kanton Aargau wird neu 259 Millionen zum FHNW-Budget beisteuern. Die FHNW ist heute hinter der Fachhochschule der französisch-sprachigen Schweiz (HES-SO) und der Zürcher Fachhochschule mit 8'660 Studierenden die drittgrösste ihrer Art in der Schweiz.

Im neuen Leistungsauftrag wird die Fachhochschule verpflichtet, das Angebot der Pädagogischen Hochschule auszubauen. Am Standort Solothurn soll neu ein Masterstudiengang Sekundarstufe I angeboten werden. Diese Änderung hat in der Kommission zu Diskussionen geführt. Sie zweifelt an der Qualitätssteigerung und der strategischen Notwendigkeit dieser Massnahme. Aus Gründen der Solidarität hat die Kommission aber ihre Zustimmung auch in diesem Bereich erteilt.

Die Beratung im Grossen Rat ist auf den 13. September 2011 angesetzt.

  • Grosser Rat