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Mehr Energieeffizienz bei den Grossverbrauchern :
Kanton Aargau beginnt mit Arbeiten zum Vollzug des Grossverbraucherartikels im Energiegesetz

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons Aargau hat mit der Umsetzung des Grossverbraucherartikels im Energiegesetz begonnen. Ziel ist, dass die Grossverbraucher im Aargau systematisch die Energieeffizienz verbessern. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) und ist abgestimmt mit den Kantonen.

Als Grossverbraucher gelten Endverbraucher, die jährlich mehr als 0,5 GWh Strom oder mehr als 5 GWh Wärmeenergie umsetzen. Im Aargau gibt es rund 600 Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, die zu den Grossverbrauchern gehören. Das geänderte Energiegesetz des Kantons kann die Grossverbraucher verpflichten, den Energieverbrauch zu optimieren. Die Betriebe können aber den für sie wirtschaftlichsten Weg zur Zielerreichung selbst bestimmen. Sie schliessen entweder mit der EnAW oder dem BVU eine Zielvereinbarung ab. Unternehmen, die weder mit der EnAW noch mit dem Kanton eine Zielvereinbarung abschliessen, werden zur Durchführung einer Energieverbrauchsanalyse und zur Umsetzung von zumutbaren Massnahmen verpflichtet. Im Aargau haben bereits mehr als 50 Grossverbraucher eine Vereinbarung mit der EnAW abgeschlossen.

Der Zielwert wird unternehmensspezifisch festgelegt. Er berücksichtigt bereits getätigte Investitionen und die wirtschaftliche Tragbarkeit von Massnahmen. Basierend auf Erfahrungswerten soll bei den Grossverbrauchern die Energieeffizienz um durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr verbessert werden.

Ab Juni 2013 führt das BVU Informationsveranstaltungen durch. Im Anschluss an die Veranstaltungen können die Grossverbraucher entscheiden, welchen Weg sie bei der Umsetzung wählen.

Im Kanton Aargau sind die Bestimmungen für Grossverbraucher im Energiegesetz des Kantons (EnergieG § 3 Abs. 8, § 10) definiert. Ergänzt wird das Gesetz mit der Energieverordnung des Kantons Aargau (EnergieV § 27). Energiegesetz und Energieverordnung sind seit dem 1. September 2012 in Kraft.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt