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Maul- und Klauenseuche: Vorkehrungen getroffen :
Kantonales Veterinäramt informiert Landwirte

Obwohl in der Schweiz derzeit keine Anzeichen von Maul- und Klauenseuche (MKS) bestehen, macht das kantonale Veterinäramt die rund 4'000 Aargauer Landwirte mit einem Merkblatt auf die Problematik aufmerksam. Beim einem Auftreten der Seuche wäre der Aargau gerüstet.

Das kantonale Veterinäramt ruft den rund 4'000 Aargauer Landwirten noch einmal die Weisungen des Bundesamtes für Veterinärwesen in Erinnerung, die an alle Tierhalterinnen und Tierhalter ergangen sind.

So ist jeder Seuchenverdacht unverzüglich dem Tierarzt zu melden. Bei Verdacht auf MKS ist dafür zu sorgen, dass bis zur amtstierärtzlichen Abklärung keine Tiere, Waren und Personen den betroffenen Betrieb verlassen. Ausserdem müssen die Vorschriften der Tierverkehrskontrolle (Begleitdokumente, Kennzeichnung, Tierverzeichnis etc.) korrekt befolgt werden. Nur so kann eine unkontrollierte Ausbreitung der Seuche wirkungsvoll unterbunden werden. Ausserdem warnt das Veterinäramt vor unbewilligten Importen von Tieren und tierischen Produkten oder einer unbewilligten Einfuhr von Samen.

Falls es dennoch zu einer Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche kommen sollte, dürfen in den betroffenen Gebieten keine Besuche von Betrieben, Ausstellungen und Märkten stattfinden.

Wert legt das kantonale Veterinäramt auch auf eine sachgerechte Aufarbeitung von Speiseresten. Küchen- und Speiseabfälle dürfen nur nach mindestens 20-minütigem Kochen bei Siedetemperatur an Schweine verfüttert werden. Für das Einsammeln von Küchen- und Speiseabfällen von Restaurants, Hotels, Kantinen, Heimen und ähnlichen Betrieben ist eine Bewilligung des Veterinäramtes erforderlich. Das Veterinäramt wird in der nächsten Zeit die Entsorgung von Gastroabfällen vermehrt kontrollieren. Restaurantbesitzer werden aufgefordert, sich zu vergewissern, dass eine Bewilligung zum Einsammeln vorliegt.

Gleichzeitig legt das Veterinäramt Wert auf die Feststellung, dass die MKS für den Menschen ungefährlich ist. Fleischprodukte können deshalb unbedenklich konsumiert werden. Die MKS kann bei massivem Direktkontakt - etwa bei Landwirten oder Tierärzten - allenfalls zu einer leicht fieberhaften, grippeartigen Erkrankung führen, die rasch abklingt.

Das kantonale Veterinäramt verfügt über die notwendigen Einrichtungen, um im Seuchenfall rasch einzugreifen und den Seuchenherd einzudämmen. Dabei arbeitet das Veterinäramt eng mit dem Kantonalen Führungsstab (KFS) zusammen. Die notwendigen Vorkehrungen wurden getroffen. Der KFS sorgt im Umfeld des Seuchenherdes und auf regionaler Ebene für die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen.

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