Materialabbaugebiet Neuhof in Birr unbestritten
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Kommission UBV für Anpassung des Natur- und Landschaftsschutzdekrets
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) spricht sich für die Festsetzung im Richtplan eines neuen Materialabbaugebiets in Birr aus. Gleichzeitig genehmigt sie die Anpassung des Kostenteilers zwischen Kanton und Gemeinden im Natur- und Landschaftsschutzdekret.
Die Kommission UBV genehmigt die Festsetzung des Materialabbaugebiets Neuhof im Richtplan einstimmig. Nach dem vollständigen Abbau der Kiesreserven im bestehenden Birrer Abbaugebiet Grossacher-Grendel soll die Weiterführung des Abbaus in unmittelbarer Nähe ermöglich werden. Die Möglichkeit, die bestehenden Anlagen zur Kiesaufbereitung weiter zu nutzen, die gute Anbindung an die Bahn und die Sicherstellung von Grundwasserschutz, Rekultivierung und Wildtierkorridor sprechen in den Augen der Kommissionsmitglieder für das neue Kiesabbaugebiet.
Neuer Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzdekrets
Aufgrund der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) sind die geltenden Vorschriften zur Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden im Natur- und Landschaftsschutzdekret überholt. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Dekretsanpassung ändert aber nichts gegenüber dem in den letzten Jahren tatsächlich angewendeten Kostenteiler. Die Kommission UBV genehmigt deshalb die Anpassung einstimmig. Gleichzeitig beantragt sie dem Grossen Rat diverse rein redaktionelle Anpassungen des Natur- und Landschaftsschutzdekrets.
Die Vorlagen werden voraussichtlich im Oktober 2016 im Grossen Rat behandelt.