Massnahmen zur Unterstützung der Konjunktur
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Handlungsbedarf aufgrund der aktuellen Konjunkturprognosen
Die aktuellen Konjunkturprognosen gehen von einer länger andauernden Wachstumsschwäche aus. Der Regierungsrat hat deshalb aufgrund einer neuen Lagebeurteilung beschlossen, weitere Massnahmen zur Unterstützung der konjunkturellen Entwicklung einzuleiten. Er will im Frühjahr 2009 über die Massnahmen beschliessen.
Noch im Herbst 2008 gingen die Konjunkturprognosen von einer zwar abgeschwächten, aber immer noch positiven Wirtschaftsentwicklung und einem relativ geringen Anstieg der Arbeitslosigkeit aus. Die bereits eingeleiteten Massnahmen zur Wirtschaftsentwicklung wirken dahingehend unterstützend (vorgezogene Inkraftsetzung der Steuergesetzrevision mit Entlastungen von insgesamt 144 Millionen Franken, erhöhtes Investitionsvolumen des Kantons, Bauvorhaben Fachhochschule Nordwestschweiz, Förderung von Unternehmensinvestitionen, Investition im Verkehr).
Neue Lagebeurteilung
Seit Dezember 2008 zeichnen die Konjunkturprognosen für 2009 ein wesentlich schlechteres Bild. Es muss mit einer länger andauernden wirtschaftlichen Wachstumsschwäche gerechnet werden. Neben der laufenden Analyse der Wirtschaftsentwicklung dienten dem Regierungsrat auch die Ergebnisse eines Round-Table-Gesprächs mit Wirtschaftsvertretern sowie die auf Bundesebene und in anderen Kantonen laufenden Bestrebungen für die Erarbeitung von Massnahmen.
Angesichts dieser Entwicklungen hat der Regierungsrat im Rahmen seiner aktuellen Lagebeurteilung den Auftrag an die Verwaltung erteilt, bis zum Frühjahr 2009 zusätzliche Massnahmen für die Unterstützung der konjunkturellen Entwicklung und für die Erhaltung und Schaffung von Lehrstellen und Arbeitsplätzen auszuarbeiten.
Es sind Massnahmen in mehreren Bereichen zu prüfen, unter anderem bei steuerlichen Entlastungen für Forschung und Investitionen, der Energie sowie bei der Wiedereingliederung von Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt. Die Massnahmen sollen unterstützend zu den Bundesaktivitäten getätigt werden.
Die Massnahmen werden von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe erarbeitet und sollen nach Möglichkeit eine nachhaltig positive Wirkung auf den Wirtschaftsstandort Aargau haben. Sie werden so vorbereitet, dass der Regierungsrat sie je nach der weiteren Entwicklung der Wirtschaftslage kurzfristig und gezielt umsetzen kann.
Aufruf an die Gemeinden
Die Massnahmen zur Konjunkturstützung entfalten dann die grösste Wirkung, wenn auf allen drei staatlichen Ebenen der Handlungsspielraum zur Verbesserung der konjunkturellen Entwicklung ausgeschöpft wird. Der Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres wird deshalb die Gemeinden mit einem Schreiben einladen, auch in ihren Bereichen Massnahmen zu prüfen.