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Massive Kritik des Aargauer Regierungsrates am Gesetzesentwurf :
Ablehnung des neuen Hochschulförderungsgesetzes

Der Regierungsrat des Kantons Aargau lehnt den Entwurf für ein neues Hochschulförderungsgesetzes (HFG) ab. Dies aus staatsrechtlichen, bildungspolitischen und finanzpolitischen Gründen.

Der Regierungsrat anerkennt grundsätzlich den Handlungsbedarf für eine Neuordnung der Hochschulförderung des Bundes. Mit dem vorgeschlagenen Führungsmodell ist er nicht einverstanden und befürchtet einerseits einen zu grossen Einfluss der Universitätskantone, andererseits zu wenig Dynamik für die Errichtung der Hochschule Schweiz.

Führungsrolle des Bundes

Der Bundesrat wird aufgefordert, die Führungsrolle des Bundes bei der Hochschulförderungspolitik wahrzunehmen und im Rahmen eines geführten Netzwerkes den Kantonen - den Universitätskantonen und den Nicht-Universitätskantonen - eine klar begrenzte Führungsmöglichkeit zu belassen. Die Integration der - möglicherweise unterschiedlichen - kantonalen Interessen soll im Rahmen der Erziehungsdirektorenkonferenz EDK geschehen.

Weiter kritisiert der Regierungsrat, dass im Gesetzesentwurf über Hochschulförderung lediglich die Universitäten enthalten sind, und nicht einmal auf die Koordination von Universitäten, Fachhochschulen sowie Lehrerbildung gedrängt wird. Der Regierungsrat regt deshalb an zu prüfen, ob nicht ein einziges Bundesgesetz über die Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen, Lehrerbildung) möglich und sinn-voll wäre.

Fehlende FinanzzusicherungenEin letzter Kritikpunkt betrifft die fehlenden Aussagen zu konkreten Finanzierungsperspektiven der Universitätsförderung. Angesichts der Erwartung, dass die Beiträge des Bundes zurückgehen könnten, erachtet der Regierungsrat die Gesetzgebungsarbeit, die mit einer Totalrevision verbunden ist, als unangemessen. Der Aargau tritt weiterhin dezidiert dafür ein, dass der Bund die Universitäten substanziell subventioniert, nicht zuletzt auch, um die interkantonalen Lastenausgleichszahlungen auf vertretbarer Höhe zu halten.

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