MAR-Projekt im Aargau stellt den allgemeinen Hochschulzugang sicher
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Erziehungsrat stimmt der MAR-Umsetzung zu
Der Erziehungsrat ist vom Aargauer Projekt zur Umsetzung des eidgenössischen Maturitäts-Anerkennungsreglementes (MAR) überzeugt. Er steht einstimmig hinter der Projektvorlage, nachdem auch die Vernehmlassung eine klare Zustimmung ergeben hat. Die MAR-Umsetzung wird nun dem Regierungsrat unterbreitet. Abschliessend entscheidet der Grosse Rat über eine nötige Änderung des Mittelschuldekretes. Die Rechtsgrundlagen müssen bis Sommer 1998 vorliegen, damit der allgemeine Hochschulzugang für Aargauer und Aargauerinnen mit der Matura weiterhin sichergestellt ist.
Der Erziehungsrat hat dem Grundsatz der Zweistufigkeit der gymnasialen Ausbildung zugestimmt: Auf der Grundstufe steht der Unterricht in den Grundlagenfächern im Zentrum. Diesen ist der Grossteil (rund 80%) der Ausbildung in den vier Gymnasialjahren gewidmet. Bereits auf dieser Stufe erfolgt jedoch eine Profilierung der Bildungsgänge durch die Wahl eines zweijährigen Akzentfaches. Auf der Vertiefungsstufe wird sie weiter differenziert durch die Wahl eines Schwerpunktfaches (ab 3. Klasse) und eines Ergänzungsfaches (4. Klasse).
Dieses von einer Projektleitung erarbeitete Modell ist das Ergebnis eines langen Meinungsbildungsprozesses: Eine erste Konsultation der direkt Betroffenen im Winter 1996/97 ergab eine klare Zustimmung zum Zweistufenmodell. Der Vorschlag einer vierjährigen Dauer der Schwerpunktfächer, der im Zentrum der Volksinitiative MARREAL steht, wurde von allen Kantonsschulen und den konsultierten Verbänden eindeutig verworfen. Aufgrund dieses klaren Resultates hat die Projektleitung das bevorzugte Modell weiter bearbeitet und verbessert. Die im Herbst 1997 durchgeführte breite Vernehmlassung hat das Resultat der Konsultation auch bei Parteien und weiteren Vernehmlassungsteilnehmern bestätigt.
Der Erziehungsrat ist von den Vorzügen der aargauischen Umsetzung des MAR überzeugt. Die Bildung der drei Akzentfächer ermöglicht die Anlehnung an die positiven Aspekte der bestehenden, nach MAR nicht mehr möglichen Typenwahl, indem die Schülerinnen und Schüler sich zwischen einer sprachlichen, mathematischen und geisteswissenschaftlichen Richtung entscheiden müssen. Andererseits wird von ihnen noch keine Wahl zwischen insgesamt zehn Schwerpunktfächern verlangt, die sie zum Teil noch gar nicht kennen. Diese Differenzierung erfolgt später, d.h. dann, wenn sie mit dem gymnasialen Unterricht vertraut sind und bereits die Studien- oder Berufswahl vor Augen haben. Zudem sichert die Profilierung durch Akzent- und Schwerpunktfächer auf dem Sockel einer breiten Grundausbildung die Kompatibilität mit den Maturitätslehrgängen der umliegenden Kantone.
Das Zweistufenmodell ist nach Auffassung des Erziehungsrates die adäquate Lösung für unseren Kanton mit Schulen von sehr unterschiedlicher Grösse und einer weitgehenden Regionalisierung. Maturitätslehrgänge mit vier Jahren Schwerpunktfach müssten zu einer starken Einschränkung des Bildungsangebots der mittleren und kleinen Schulen führen und somit deren Attraktivität schmälern, ausser man nähme eine deutliche Kostensteigerung in Kauf, die sich durch die Aufsplitterung der Maturitätslehrgänge über alle vier Jahre hinweg ergeben würde. Gerade hier zeigen sich die Vorzüge des aargauischen Modells, dessen Flexibilität bei einem grossen gemeinsamen Grundstock sowohl den Schulen wie den Schülerinnen und Schülern entgegenkommt. Dies ohne nennenswerte zusätzliche Probleme für die Schul- und Unterrichtsorganisation.
Die Umsetzung des MAR und die damit notwendigerweise verbundene Ersetzung der Maturitätstypen durch Maturlehrgänge mit Grundlagenfächern und einem Wahlsystem bedingen eine Anpassung des Mittelschuldekrets. Das Erziehungsdepartement wird die entsprechende Vorlage dem Regierungsrat zuhanden des Grosses Rates unterbreiten. Bis zum Sommer müssen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen sein, damit der Aargau die zeitliche Vorgabe des Bundes einhalten kann. Diese verlangt, dass spätestens im Jahre 2003 die ersten Maturprüfungen nach neuem MAR erfolgen. Es ist daher unumgänglich, dass die neuen vierjährigen Maturitätslehrgänge im Sommer 1999 beginnen. Andernfalls würde der Aargau zu einer Insel in der schweizerischen Mittelschullandschaft werden und als Nichthochschulkanton den allgemeinen Hochschulzugang für seine Maturandinnen und Maturanden aufs Spiel setzen, denn das MAR als eidgenössische Rechtsgrundlage definiert die Anforderungen für diesen allgemeinen Hochschulzugang.