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Lohnsumme wird um 1.0 Prozent erhöht :
Grosser Rat legt Lohnsummensteigerung fest

Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung von heute Dienstag entschieden, die Lohnsumme für das Verwaltungs- und Spitalpersonal sowie die Lehrkräfte im nächsten Jahr um 1.0 Prozent zu erhöhen. Der Regierungsrat hatte eine Erhöhung um durchschnittlich 1.4 Prozent beantragt.

Mit dem Voranschlag legt der Grosse Rat jedes Jahr auch die Lohnsumme und die prozentuale Veränderung der Löhne fest. Im Voranschlag für das kommende Jahr beantragte der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Lohnsumme für das Verwaltungs- und Spitalpersonal sowie für die Lehrpersonen um 1.4 Prozent zu erhöhen.

An seiner heutigen Sitzung hat der Grosse Rat mit 109 zu 74 Stimmen beschlossen, die Lohnsumme lediglich um 1.0 Prozent zu erhöhen. Die Lohnsumme für das Verwaltungs- und Spitalpersonal wird damit im nächsten Jahr um 1.1 Prozent (inklusive Korrektur der Lohn-Verzerrungen bei der Einführung des neuen Lohnsystems) und die Lohnsumme für die Lehrpersonen um 0.9 Prozent erhöht.

"Diese Erhöhung bedeutet nicht, dass jeder Mitarbeitende im nächsten Jahr automatisch 0.9 respektive 1.1 Prozent mehr Lohn erhält", erklärt Regierungsrat Roland Brogli. Der Regierungsrat sieht für die Lohnerhöhungen folgenden Verteilschlüssel vor:
- 0.3 Prozent generelle Lohnerhöhung. In den Genuss der generellen Lohnerhöhung kommen das gesamte Verwaltungspersonal, die Polizei, das Spitalpersonal und die Lehrpersonen. Mit diesem Teil der Lohnerhöhung soll die allgemeine Entwicklung in der übrigen Wirtschaft und öffentlichen Verwaltung nachvollzogen werden.
- 0.6 Prozent für individuelle Lohnerhöhungen beim Verwaltungs-, Spital- und Polizeipersonal ("Leistungsanteil") resp. 0.6 Prozent Dienstalterszulagen/Alterssprung bei den Lehrpersonen und 0.6 Prozent Erfahrungsanteil bei den Mitarbeitenden mit festem Grundlohn.
- 0.2 Prozent für die Korrektur von Lohn-Verzerrungen beim Verwaltungs- und Spitalpersonal. Damit sollen Verzerrungen ausgeglichen werden, welche auf Grund der 1:1-Überführung im Rahmen der Einführung des neuen Lohnsystems entstanden. Da die Lehrpersonen nicht dem neuen Lohnsystem unterstellt sind, braucht es bei ihnen diese Korrektur nicht.

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