Lohndekret Lehrpersonen: Stellungnahme des BKS
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BKS weist die in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe zurück - Ziel nicht aus den Augen verlieren
Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) weist die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem neuen Lohndekret für Lehrpersonen dezidiert zurück. Es wurde dem BKS unterstellt, ungenaues Zahlenmaterial zu den Überführungskosten des Lohndekrets bereitgestellt zu haben. Diese Aussage entbehrt jeglicher Grundlage. Im Gegenteil: Erstmals seit Jahren liegen schon mit der Botschaft zu einem Lohndekret präzise und transparente Zahlen vor.
Das BKS hält fest, dass die von der Staatsrechnungskommission (SRK) verabschiedeten Überführungskosten des Lohndekrets Lehrpersonen exakt den Zahlen entsprechen, die vom BKS erarbeitet wurden. Insbesondere sind die Ortszulagen (7,3 Mio. Franken) und die Überführungskosten (27,6 Mio. Franken) auf den Franken genau übereinstimmend mit den Berechnungen des BKS.
Gegenüber der von der Regierung verabschiedeten Vorlage hat die SRK allerdings eine andere Zuteilung der Finanzierung von Elementen des Lohndekrets beschlossen. Diese Änderungen betrifft die Frage, wie und ob folgende Punkte in die Überführungskosten eingerechnet werden: die so genannten Mutationsgewinne, die Ortszulagen, die Kosten der bereits 2001 erfolgten Höhereinstufung der Reallehrpersonen und der Verzicht der Lehrpersonen auf eine individuelle Lohnerhöhung für das Jahr 2005.
In ihrem Vorschlag hat die Staatsrechnungskommission die genauen und mit hoher Professionalität erarbeiteten Zahlen des BKS bestätigt und das Lohndekret nicht in Frage gestellt. Das BKS ruft in Erinnerung, das Ziel des Lohndekrets nicht aus den Augen zu verlieren: eine im interkantonalen Vergleich leistungsfähige Aargauer Schule.