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Lockerung des Feuerverbots in Wäldern und an Waldrändern

Mit den gestrigen Niederschlägen kündigt sich die erwartete Wetterveränderung an. Weitere Niederschläge sind für das Wochenende zu erwarten. Dies erlaubt, das geltende Feuerverbot im Kanton Aargau in Wäldern und an Waldrändern zu lockern.

Der Kantonale Führungsstab (KFS) und die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) lockern das bisher für das ganze Kantonsgebiet geltende Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern: an eingerichteten Feuerstellen bei Picknick-Plätzen und bei Waldhäusern dürfen Feuer entfacht werden. Abseits solcher Orte im Wald und an Waldrändern bleibt das Feuerverbot bestehen.

Auch wenn die Niederschläge von gestern und die noch zu erwartenden Niederschläge zu einer Entspannung der Situation führen, bleibt die Brandgefahr aufgrund des sehr ausgetrockneten Waldbodens deutlich erhöht. Im Umgang mit Raucherwaren und Zündhölzern ist deshalb äusserste Vorsicht geboten. Insbesondere dürfen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer in Wäldern und an Waldrändern weggeworfen werden.

Wie bereits bisher gelten für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen, etc) keine Einschränkungen. Dennoch ist auch hier grösste Vorsicht geboten.Der KFS und die AGV rufen die Bevölkerung auf, durch vorsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang mit Feuer im Freien zur Verhinderung von Wald- und Flurbränden beizutragen.

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