Liberalisierung des Kaminfegerwesens und mehr Eigenverantwortung im Brandschutz
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Botschaft zur Revision des Brandschutzgesetzes an den Grossen Rat überwiesen
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat den Entwurf zur Revision des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz (Brandschutzgesetz) überwiesen. Mit der geplanten Revision werden mehrere Ziele verfolgt, insbesondere die Liberalisierung des Kaminfegerwesens, die verstärkte Eigenverantwortung im Brandschutz sowie die eindeutige Regelung des Feuerverbots im Kanton Aargau. Das revidierte Brandschutzgesetz soll per 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Den Gemeinden, Kaminfegerpersonen und Eigentümerinnen und Eigentümern von wärmetechnischen Anlagen werden im vorliegenden Entwurf mehr Freiheiten zugestanden, ohne die wichtigen Anliegen des Brandschutzes und der Luftreinhaltung ausser Acht zu lassen. Die Vorlage stiess in der Anhörung, die vom 17. Mai 2019 bis zum 31. August 2019 dauerte, auf grosse Zustimmung und wurde für die Botschaft nur in Einzelheiten verändert.
Wer ein Meisterdiplom als Kaminfegerin oder Kaminfeger oder eine vergleichbare Ausbildung hat, kann sich neu bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) eintragen lassen und ist dann berechtigt, den Beruf auf dem gesamten Kantonsgebiet auszuüben.
Verbesserungen durch technische Entwicklungen
Brandschutzkontrollen (Abnahmekontrollen und periodische Kontrollen) sollen nicht mehr bei allen Gebäuden Pflicht sein. Sie sollen grundsätzlich nur noch bei einem erhöhten Gefahrenpotenzial durchgeführt werden, beispielsweise bei Spitälern oder grossen Einkaufszentren. So können die personellen Ressourcen für die Kontrolltätigkeit risikospezifisch eingesetzt werden. Auch die systematische Kontrolle sämtlicher wärmetechnischer Anlagen ist aufgrund von Änderungen der Brandschutzrichtlinie "Qualitätssicherung im Brandschutz" heute nicht mehr angebracht. Zudem hat die technische Entwicklung zu einer erheblichen Verbesserung der Sicherheit von Wärme- und Abgasanlagen geführt. Die überwiegende Anzahl der wärmetechnischen Anlagen unterliegen einer Zertifizierungspflicht. Hingegen ist die sogenannte "Rohbaukontrolle" nach wie vor Pflicht. Bevor die wärmetechnischen Anlagen verputzt werden, muss vorgängig der korrekte Einbau kontrolliert werden.
Feuerverbote
Die vergangenen Hitzesommer haben ihre Spuren auch im vorliegenden Gesetzesentwurf hinterlassen. 2018 wurde das kantonale Feuerverbot durch die AGV auf Antrag des Kantonalen Führungsstabes (KFS) erlassen. Neu soll das für den Bevölkerungs- und Zivilschutz zuständige Departement zuständig sein. Die Gemeinden können jedoch ein kommunales Feuerverbot erlassen oder ein durch den Kanton erlassenes Feuerverbot noch verschärfen.
Informationen zur Botschaft: GR 20.75