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Leuggern: "Hinterbänkler" soll als Abbaugebiet festgesetzt werden :
Unterlagen zur Anpassung des Richtplanes liegen öffentlich auf

Der "Hinterbänkler" in Leuggern soll zum Kiesabbau freigegeben werden. Der Regierungsrat hat die entsprechende Richtplanänderung bis 3. Februar 1998 in die Vernehmlassung gegeben.

Auf dem Gebiet der Gemeinden Leuggern und Böttstein präsentiert der im Dezember 1996 beschlossene kantonale Richtplan eine Auswahl von drei möglichen zukünftigen Kiesgruben. Da die raumplanerische Abstimmung dieser Abbaugebiete noch nicht abgeschlossen war, wurden sie nur in Form von Zwischenergebnissen in den Richtplan aufgenommen. Damit verbunden war der Auftrag an den Kanton, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und allen weiteren Beteiligten, das bestgeeignete Gebiet zu bezeichnen.

In der Zwischenzeit hat das am Abbau interessierte Unternehmen die drei Standorte unter die Lupe genommen und miteinander verglichen. Diese Abklärungen wurden durch die betroffenen Gemeinden, den Regionalplanungsverband und eine Arbeitsgruppe der kantonalen Verwaltung begleitet. Aufgrund der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat die Firma nun den Antrag gestellt, den Richtplan anzupassen und den "Hinterbänkler" in Leuggern als bestgeeignetes Gebiet festzusetzen.

Der Regierungsrat hat dieses Anliegen aufgenommen und die Anpassung des Richtplanes zur Mitwirkung und Vernehmlassung freigegeben. Er stellt fest, dass das Gebiet "Schlattboden" wegen der geringen Qualität des Kieses nicht in Betracht kommt. Die Gebiete "Mooshalden" und "Hinterbänkler" sind sich fast ebenbürtig, was die (gute) Materialqualität und die mögliche Beeinträchtigung des Grundwassers betrifft. Für das Gebiet "Mooshalden" spräche zwar eine grössere Abbaumächtigkeit, der "Hinterbänkler" weist jedoch den Vorteil einer kürzeren Distanz zum Kieswerk in Kleindöttingen auf, was die Belastungen durch die Transporte reduzieren würde.

Die Mitwirkung zur Anpassung des Richtplanes dauert vom 5. Januar 1998 bis am 3. Februar 1998. Die Dokumente liegen in den Gemeinden Leuggern und Böttstein sowie bei der Abteilung Raumplanung des Baudepartementes auf.

  • Staatskanzlei