Letzte Geschützte Operationsstelle geht in Betrieb
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Die Geschützte Operationsstelle des Kantonsspitals Aarau wird für Asylsuchende geöffnet
Die Zuweisungszahlen von Asylsuchenden an den Kanton sind unverändert hoch. Aus diesem Grund wird die vierte und damit letzte Geschützte Operationsstelle (GOPS) im Kanton, jene des Kantonsspitals Aarau, temporär zur Unterbringung von Asylsuchenden eröffnet.
Im November 2015 wurden dem Kanton Aargau vom Bund 413 Asylsuchende zugewiesen. Eine Entspannung bei der Zuweisung durch den Bund ist derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund und weil die ordentlichen Strukturen des Kantonalen Sozialdiensts bereits vollständig belegt beziehungsweise überbelegt sind, müssen weitere unterirdische Plätze geschaffen werden. Nachdem im August beziehungsweise im Oktober und November 2015 bereits die GOPS der Spitäler Baden, Muri und Laufenburg in Betrieb genommen wurden und bis zur Maximalbelegung genutzt werden, ist heute Mittwoch die GOPS des Kantonsspitals Aarau für Asylsuchende eröffnet worden. In der GOPS Aarau können maximal 350 Personen untergebracht werden.
Breite Information an die Bevölkerung
An einer Informationsveranstaltung Ende November 2015 konnten zahlreiche Fragen von Anwohnerinnen und Anwohnern zum Betrieb der GOPS Aarau geklärt werden. Zwischenzeitlich tagte auch die erweiterte Begleitgruppe, die sich aufgrund der örtlichen Nähe sowohl mit den Umfeldauswirkungen der Unterkünfte Südallee 22 in Suhr als auch mit jenen der GOPS Aarau befasst. Zudem erging Anfang dieser Woche ein Schreiben mit weiterführenden Informationen über den Betrieb der GOPS, das Sicherheits- und Verkehrskonzept sowie über das Verhalten bei allfälligen Störungen. Mit dem Kantonsspital Aarau bestehen diesbezüglich separate Absprachen.
Massnahmen sind vorderhand ausreichend
Der Kanton Aargau befindet sich derzeit unverändert in der besonderen Lage, die der Regierungsrat im Juli 2015 mit einem Massnahmenpaket (Verdichtung bestehender Unterkünfte, temporäre mobile Unterkünfte, Inbetriebnahme von GOPS et cetera) hinterlegt hat. Das heisst, dass die Situation weiterhin mit ordentlichen Mitteln bewältigt werden kann. Auf diese Weise können mit den erwähnten Massnahmen insgesamt rund 1'000 zusätzliche Plätze zum ordentlichen Bestand von rund 2'000 Plätzen geschaffen werden. Der Kantonale Sozialdienst geht davon aus, dass die Massnahmen in der besonderen Lage ausreichen, um den Zustrom von Asylsuchenden über die bevorstehenden Feiertage bewältigen zu können.